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H. Rennefahrt, Die Allmend im Berner Jura (1905);
Jean Rosse l, La legislation civile de la partie fran9aise del’ancien Eveche de Bäle (1913);
.‘L Brahier, L’Organisation judiciaire et administrative duJura Bernois sous le regime des Princes-Eveques de Bäle(1920);
Alfred Ribeaud, Le Moulin feodal, Etüde de droit et d’histoiresur la principaute episcopale de Bäle (1920);
Rohr, Die Entstehung der weltlichen — insbesondere dergrundherrlichen — Gewalt des Bischofs von Basel (1915).Für einzelne Landesteile sind folgende grössere Werke,vorwiegend als allgemeine Ortsgeschichten, geschrieben wor-den:
Blösch^ Geschichte der Stadt Biel und ihres Pannergebietes
"(1855/56);
Chevre, Histoire de St. Ursanne (1887);
Daucourt, Histoire de la ville de Delemont (1900);
Ad. Gros s und Chs. Ls. Schneider, Histoire de la Neuveville(i9i4)-
Die erwähnten Werke werden im nachstehenden nichtüberall angezogen, wo sie benutzt worden sind; dagegenwerden andere Quellen und Sonderuntersuchungen übersachlich begrenzte Gegenstände jeweilen erwähnt, so dassihre Zusammenstellung in diesem Vorwort überflüssig er-scheint. Durch Erwähnung der hauptsächlichen Literaturmöchte der Grundriss dem Rechtsstudenten und dem Ge-schichtsfreund einen Überblick geben, der die Verbindungherstellt mit denjenigen Einzeluntersuchungen, die dastiefere Eindringen in besondere Fragen erleichtern; immerhin' ist kein vollständiger Katalog der Literatur beabsichtigt,die überhaupt beigezogen werden könnte.
Die Hauptabsicht des Verfassers ging dahin, den Zu-sammenhang der einzelnen rechtlichen Einrichtungen desbernischen Staates zu zeigen und dem Leser ihr Zusammen-wirken und damit ihre Lebenskraft zu erklären. Erschei-nungen aus dem mittelalterlichen Recht erwecken, einzeln