Band 
I. Teil
Seite
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dargestellt, beim Leser leicht den Eindruck blosser Antiqui-täten, toter Sonderbarkeiten, die höchstens flüchtiger Neu-gierde wert erscheinen. Aber auch die einzeln betrachtetenÄusserungen des aristokratisch-absoluten Staates vor derfranzösischen Revolution erscheinen unserer heutigen Zeitals zusammenhanglos und unlogisch. Viele Gebildete sindnicht mehr gewöhnt, die Überlieferung in erster Linie alserprobte Wahrheit und verdichtete Erfahrung zu ehren,sondern sie erblicken in ihr eher ein Hemmnis, das die rasche«vemunftgemässe» Umgestaltung des Bestehenden erschwert.Bei dieser weit verbreiteten Überschätzung der eigenen Weis-heit wird ausser acht gelassen, dass heute vielen fehlt, wasbis zur französischen Revolution bei der überwiegendenMehrheit von Regierenden und Staatsangehörigen innigeÜberzeugung war: Die notwendige Einheit des Rechtes mitder religiösen Glaubenslehre oder, allgemeiner und bessergesagt, mit einer in sich gefestigten, sittlichen Auffassungdes menschlichen Lebens 1 ). Die Staatsgewalt wurde nachdieser Grundstimmung vor der französischen Revolutionsowohl in der Gesetzgebung als auch in den einzelnen Re-gierungshandlungen pflichtgemäss nicht in erster Linie zumVorteil der Regierung ausgeübt; die Gewalthaber bemühtensich, wenn auch vielfach nach unserer Meinung in ungeeigneterWeise, der christlichen Nächstenliebe zu entsprechen: Schonseit dem Mittelalter finden wir als Zweck der Äusserungender Staatsgewalt nicht nur die Gerechtigkeit genannt, sondernauch den wirtschaftlichen « Nutzen des gemeinen Mannes».Der feste Massstab der Regierungen, sowohl im katholischenFürstbistum Basel als auch im reformierten Bern, bliebaber in letzter Linie immer das religiöse Gebot. Die landes-väterliche bemische Regierung war bei all ihrer Ausschliess-lichkeit im allgemeinen vorbildlich gewissenhaft; dank ihren

‘) Vgl. Hans Fehr, Volk und Recht im Mittelalter und in derNeuzeit (1925k S. 5 ff. Die Epoche, welche Fehr in der DeutschenRechtsgeschichte (2. Aufl. 1925) S. 258 ff. für Deutschland bis 1650bestimmt, würde ich für Bern bis Mitte des 18. Jahrhunderts an-nehmen.