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Friedrich Leutholfs von Franckenberg Europäischen Herolds ander Theil, oder, Zuverlässige Beschreibung derer europäisch-christlichen Königreichen, freyen Staaten und Fürstenthümer
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-o Des Europäischen Herolds zweyte Haupt-Handlung

Der gcistl. stand ausXlX Erh-Bisthümern/welche samt-

''E lich 1Q6 Bischöffc/ und über sechsthalb hundertAbteyen unter sich haben/ wie unten mit meh-rere folgen soll.

Wenn ein Geistlicher allhier die Majestätbeleidiget/ wird er durch die weltlicheObrig-keit gestrafft/ in welche straft denn auch derPriester fäklet/welcher disv was ihm in der beich-te wider des Reichs ruhe und Wohlstand eröff-net worden/verschwiegcn. Stirbt ein Geist-licher/so hat der König die ^nn3wn oder daseinkommen des ersten jahres/und kan kein Geist-licher das Bisthum/ krselatur und amt nicht eherantreten und annehmen/ er erlege denn zuvordem Könige eine gewisse summa geldes; herge-gen darf er nichts nacher Rom schicken / ausserder laxa, welche vor das brov^onul-Lrevs abzu-statten.

DerAdkN Den zweiten stand des Königreichsmacht der sehr grosse Adel. Dieser wird inden hohen und niedern abgetheilet. In je-nem seyndie-Fürsten/Heryoge/ Grafen/Marqvis/ Vtcomtes/ Freyherren/ unddie Ritter beeder königlichen Orden. DieFürsten sind entweder von königlichemgcblüte/oder sind Frantzöische Heryoge/oder sind auswärtige Heryoge / so sich indelmKönigreich gesetzt haben. Mein der Fürst-liche/ Herzogliche und dergleichen tirulaturensind ein blosss schattenwerck der vormahls ge-habten Hoheit. Indessen werden die Fürstenvon Königlichem geblüte allein krmces in denengenennet; daheroder Ober-br-eli-äent diset einsten einem uävocuten/ der im ver-sehen den titul printz denen vom Hause Lotha-ringen gegeben hatte/ einen derben verweistgab. Lchnig Hugo Lapet fand seine^uc zwar darum sehr wohl/ daß er zur bcfesti-gung seines neuen Staats sich viel creaturenrmd grossen anhang machte/und die Landschaff-ten denen Stadthaltern/welche sie bißhcro nurscimmiirrgtions-weise innen gehabt/als lehn-underblich mit gewissen regalien zueignete. Weilaber die folgenden Könige bey solcher Hoheit ih-rer Vasallen / zumahl bey hcrfürbrechenden in-nerlichen kriegs-flammen/ ihr facit nicht fan-den/haben sie durch listundgewalt / auch zumtheil durch gütliche Handlungen/ heyrathcn / tc-stamcnte/üicLeüian und dergleichen / einePro-vintz nach der andern an sich bracht/ selbige mitder Cron wieder umret/ und mit der zeit die ho-hen weltlichen würden und Pairschafften aufblosse titul eingcschrencket/ ungeachtet etlichendie freyheit übrig verblieben/ daß sie sich söuve-rain nennen/ dergleichen Heryog GottfriedMoritz von Bouillon noch itzo thut/ welchersichvonGOTTcs gnaden souverain Duc deBouillon schreibet. Und ist es nicht nur bei-den alten nahmen geblieben/ sondern es habendie Könige der neuen titulatur / Herhogthümerund solcherlei) -Heiraten seither eine fast unzehl-barearizahl gcmacht/und auch denen confeiiret/r- .-tche nicht allemahl gmrgsamen standes-unter-l e lt gehabt. Jnmassen bald unten mehr Nach-richt nach der migen Verfassung des Königl.hofserfolgen so!!. Unter der grossen anzahl der'herhoge sind sechs oder sieben//ohne die Für-sten) die über 500020 pfund jährlich einkom-mens haben sollen. Auf die Herhoge folgen

die Marschallen/die Gouverneurs der lan-der/die Ritter vom Orden des heil. Gei-stes/ die Marggraftn/ (deren keiner ksir wer-den kan) die Grafen/ die Bicomten / dieFreyherren/dieVorgtey-herren/die gemei-nen Edelleute, so edle menschen heissen/ undzuweilen nicht mehr als einen degen/ und ein ge-ring erb-gütlein haben/ fürnehmlich in den Häu-sern/ da das jus primogeniturT im schwänge ge-het.

Der niedere Ade! ist die Nobless'/welche/ sowohl als der hohe Adel/ dem König auff eigenekosten ihrer lehn-güter halber kriegs - dienstethun müssen/und weil sie steuer-frey seyn/liegetihnen dafür ob/ bey Verlust des Adels den standzu führen/und keine kauffmannschafft zu treiben:

Wiewohl dieses nunmehr» kraftt einer A. 1701ergangenen Königl. Verordnung so weit bmiü-ret worden/ daß den Edelleuten ohne Nachtheilihres Adels ins grosse zu handeln erlaubet seynsolle. Und soll ihnen frey stehen / ohne consen,des lehn - herrns ihre lehn - güter zu verkauf-fen / wann nur der kauffer der Königlichenkammer oder deren Lomuüllärlo dcnxu pftnnigSiebt. ^

Der dritte stand ist der bürger« stand/Der bürge«welcher die Königl. beamten und unter-bedien-te/ vocaten/procurLtore;, und allerhand ge-lehrte begreifft/desgleichen die kauffleute/aller-hand künstler in allen nur ersümlichen munuka-Äuren. Unter den kauf- und Handels - leutenfindet man viel wohlhabende leute / deren Mittelsich manchmahls die Könige selbst bedienet/ undwohl eher viel Millionen von ihnen entlehnet ha-ben/sonderlich von der kauffmannschafft zu Lyonund Paris. Es pflegen die bürger in Franh öi-schenstadten das bürger - recht nicht/wie inTeutschland/zu erkauften/ sondern es stehet anden meisten orten jedem frey / ein hauß zu knuf-fen/ oder mieth-weise zu bestehen / und dann seingewerbe und handthierung zu treiben. Willaber einer für meister seines handwercks geach-tet seyn/so muß er auch das Meisterstück machen.

Die fremden/so der König naturalisiret / wer-den so gut als rechte Frantzoftn geachtet/ undgemessen aller im lande üblichen privilegien/rechten und gewohnheitcn. Loäinu; schreibetI. l.äe rep. c 5: daß alle lcibeigene/so bald sie aufFrantzöische grantze konnnen/frey werden sollen;

Und gleichwol sind die Frantzoftn ingemein ftla-ven ihrer Könige.

UbervorerzehkeKönigreiche/ landschafften/insulen und meere/ und über die darinnen woh-nende dl-ttioneg und völcker/ stande/und die so.grofte menge der inwohner / herrschet ein eini-ger Monarch ictzo: ^ ,

Der Allerdurchlauchtigste/ Großinäch- AngZZtigste Fürst und Herr/ Herr Ludwig, die-lande undses nahmens der XIV/ Lönig in Frankreichund ^savarren. Zu Latein pflegt man den LMKtvni«?lurslem der Reiche/ uemlichLalliLruin.zu g^^uvwlgiuv.brauchen/weil in der Römer zeitcn unterschied-liche OslüT waren. Es war viel/ doch aberpar rsilon 6'Lest wegen damahls gesuchter alli-antz und engagement zum kriege wider Spa-nien vertraglich/ daß der König duldete/ daßihm der drotcNor in Engelland nicht QRiai um,sondern Ogllorum k.egi schriebe; wie ihm dennauch die Enselländer noch biß dato keinen an-dern