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punkt, als Renbel durch seinen Austritt aus dem Direktoriumallen Einfluss verloren, mehr und mehr jeder Stütze ermangelte,vor dem Publikum auf alle Weise zu vertlieidigen und zureinigen gesucht. Zu diesem Ende liess er einen von mir anihn gerichteten Brief im Drucke erscheinen, in dem ich ihmin irgend einer Beziehung Dahk und den Wunsch bezeugte,dass er damals die Schweiz nicht verlassen möchte. Durchdie Bekanntmachung dieses Briefes konnten hei jedem, derdie Lage jener Zeit nicht genau kannte, Zweifel über meineRapinat’s Sinnesart entstehen. Wer aber hinwieder weiss, dass Rapinat
Vertheidigung.
den Bernern grosse Dienste geleistet, indem er, statt wie esin seinem Berufe lag, die geheimen Rathsprotokolle nachParis zu liefern, ihnen dieselben eingehändigt, und dass er,nachdem die Reihungen in Betreff des Vergleichs vom 8. Floréalsich gelegt hatten, im eigentlichen Sinne gutmüthig für Berngeworden, — wird beides leicht begreifen, nämlich, dass ich ihmsowohl Dank als jenen Wunsch bezeugen konnte, der umso natürlicher war, als ein neuer Ankömmling seiner Artauch aufs neue hätte vergoldet werden müssen. (Beilage Nr. 04).
Geschichte In diesem Zeitpunkt ereignete sich noch ein zweiter mich
gefälschten He l u ‘ bemühender Umstand. Man hatte einen Brief, angeblichBriefes. von d em Generalsekretär der helvetischen Vollziehungsbehörde,Mousson, an mich gerichtet, geschmiedet, in welchem dieHand des letzteren zur Verwunderung ähnlich nachgebildetwar. (Beilage Nr. 65.) Durch angelegtes Spiel ohne Zweifelkam dieser Brief in die Hände Laharpe’s, der durch einenausserordentlichen Eilboten ein Schreiben, vom 21. Juni 1800aus Lausanne datirt, an die gesetzgebenden Räthe der Schweizabfertigte, welches die Anzeige der Sache, nebst einer Ab-schrift des Briefes, zugleich mit der Bemerkung enthielt, dasser das Original desselben in der Kantonsgerichtschreiberei zuLausanne hinterlegt habe. Damit glaubte man nun einenpolitischen Fang gemacht zu haben. Demnach beschlossendie gesetzgebenden Räthe der Schweiz in geheimer Sitzung,die Bürger Mousson und Laharpe unter besondere Aufsicht