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Gottlieb von Jenner (1765-1834) : Denkwürdigkeiten meines Lebens / herausgegeben und mit Anmerkungen versehen von Eugen von Jenner-Pigott, Fürsprech und Mitglied des histor. Vereins des Kantons Bern
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127
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gemacht worden, werdem einem jeden Kanton auf Rechnung der ganzenihm auferlegten Contribution angerechnet, und von den zwei letzten Fünf-theilen derselben nach Massgabe eines jeden Antheils abgezogen werden.

Art. 16. Von den in den Kassen der ehemaligen Regierung sichbefindlichen Summen von den Lieferungen, welche aus den öffentlichenMagazinen gemacht worden, und von den Schulden, welche als gemeineFonds betitelt sind, kann kein Abzug gemacht werden.

Art. 17. Alle Güter derjenigen, welche der Contribution unterworfensind, sind von jetzt an bis zur gänzlichen Bezahlung der gefordertenKriegsstener als unveräusserlich erklärt, sie können nur als Unterpfänderverschrieben werden.

Art. 18. Wenn die Bezahlung auf den bestimmten Termin nichterfolgen sollte, so würden gegen alle, welche die Contribution erlegenmüssen, geschwinde und strenge Massregeln vorgekehrt und werden vonjetzt an zwölf Geisel aus dem Kanton Bern und acht von Solothurn ge-nommen werden.

Art. 19. Die Geisel für den Kanton Bern werden sein:

1. Wattenwyl, Landvogt von Yivis, Baron von Belp.

2. Erlach, Rathsherr.

3. Manuel, Rathslierr.

4. Tscharner, Rathsherr.

5. Fischer, Venner.

6. Grooss, Landvogt von Königsfelden.

7. Diessbach, Rathsherr.

8. Brunner, Landvogt von Wimmis.

9. Wurstemberger, Ratlisherr.

10. Bonstetten, Landvogt von Neus.

11. Diessbach von Carouge, Landvogt von Frienisberg.

12. Mülinen, Scliultlieiss.

Von Solothurn werden die Geisel sein:

1. Brunner, gewesener Rathsherr.

2. Franz von Roll, gewesener Hauptmann in der Schweizergarde, und

3. Besenwald, die schon arretirt sind.

4. Peter Gluz, gewesener Artillerie-Kommandant.

5. Settier, gewesener Rathsherr.

6. Ar egg er, gewesener Rathsherr.

7. Grimm, gewesener Stadtmajor.

8. Siirbek, gewesener Landvogt von Thierstein. Gugger und Gerber,gewesene Rathsherren, werden losgelassen werden, und könnenihre Wohnungen wieder beziehen. Die benannten Geisel werdennach Strassburg oder Hiiningen kommen.