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der Regierungen der Schweiz. Diese Militärs verdienenes nach meiner Meinung, dass man ihr Schicksal nichtdurch Massregeln sich verschlimmern lässt, deren Aus-führung mindestens sehr schwierig ist. Spanien befindetsich noch heute in einem so bewegten Zustande , dassman den Zeitpunkt — welcher, scheint mir, nicht ent-fernt sein kann — nicht vorauszusehen vermag, wo dieOrdnung und Ruhe in diesem unglücklichen Landewiederhergestellt sein werden . ] ) Jegliche Verbindungmit den spanischen Insurgenten ist uns unmöglich, undich halte für meinen Theil dafür, dass es eine ausser-ordentliche Härte wäre, in unserem eigenen LandeLeute zu strafen, welche, wenn sie zu den insurgirtenCorps gehören, eben dazu gerade durch die Lage ge-zwungen worden sind, in welcher .sie sich befundenhaben ... * 2 )
Obgleich die luzernisclie Regierung am 11. Dezember1809 im Besitze der soeben mitgetheilten Korrespondenzgewesen, also von der Ansicht des Landesvaters Kenntnissgehabt haben muss, erging der bezügliche Beschluss imSchosse des kleinen Rathes von Luzern jener zum Trotz,wie folgendes Aktenstück zeigt:
Wir Schultheiss und kleine Räthe des KantonsLuzern, betrachtend die Bundesverhältnisse, in welchenwir als ein Theil der schweizerischen Eidgenossenschaftzu Unserm erhabensten Vermittler, Seiner Majestät,dem Kaiser der Franzosen und König von Italien,stehen, und eingedenk derjenigen Verpflichtungen, diewir, diesem beschworenen Bunde getreu, in Erfüllungzu bringen haben , betrachtend, wie sehr es den ange-
0 In Wirklichkeit lagen die Verhältnisse in Spanien damalsso, dass an das Ende des Krieges nicht zu denken war.
2 ) Im nämlichen Sinne hat sich der Landammann noch am4. Februar 1810 gegenüber dem Vertreter der Schweiz in Paris,Maillardoz, ausgesprochen, worüber die bezügliche Korrespondenzim Anhang I D zu vergleichen ist.