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vorfallenden Streitigkeiten, geurtheilet wer-den solle.
So habend jedcnnoch Wir wahr-nemmcn müssen, daß mit Ablaust derJahren solche nicht nur theils in Vergeßgestellt, sondern selbsten bey jetzkmahligenZeiten, und darmit abgeänderter Lebens-Manicr der Menschen, die ohnnmgänglicheNothdurfft erfordern wollen, daß die diß-örthigcn Gesatz auch darnach gerichtet werden.
Inmassen zu dem End hin, nachdem Beyspiel Unserer Lobl. Vorfordern,und damit das Heyl und die Wohlfahrtsämmtlicher Unserer Angehörigen fürbasbeförderet werde, Wir nicht nur gutfun-den, die diß-örthige ehemalige Satzungenfür die Hand zu ucmmen, und mit Fleiß zu
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