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Der Stadt Bern Chorgrichts-Satzung, um Ehe-Sachen, Hurey und Ehebruchs-Straf, Anstellung und Erhaltung Christlicher Zucht und Ehrbarkeit, und was zu derselben gehörig : Zu Stadt und Land zu gebrauchen
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durchgehen / sondern in eint- und anderem,gestalten Dingen nach , auf gegenwärtigeZeiten und Läuff selbe einzurichten, zuverbesseren, und in fernerem hiemit an-zuordnen , wie von einem zum anderenfolget.

Alles in dem Absehen , damit derSergen deß Allerhöchsten fürbas ob UnserenLanden ruhen, und über dieselbige gezogen,dessen Einwohner zu wahrer Forcht GOttes,und Ausübung Christlichen Lebens undWandels, je mehr und mehr verleitetwerden,

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