Band 
Erster Theil.
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68a Von dem Streit

rerer Wahrscheinlichkeit auch das leztere als ge,rvis annehmen. Diese Meinung hat wenigstensden Beytritt der meisten schon angezeigten altenSchriftsteller vor sich und hat in dem natürli-chen Verstand der Worte, welche Euftbius hierbrauchet, so viel Grund, daß es fast unbillig ist,daran zu zweifeln. Drittens ist mit dieser eineandere Frage zu verbinden, was Victor durchden Bann verstanden habe? er mag ihn nur ge-drohet oder wirklich erkläret haben, da denn dergrdste Theil in den Gedanken stehet, daß Victorsie von der kirchlichen Gemeinschaft mit der gan-zen christlichen Kirche auszuschließen, gesuchethabe: worauf denn theils der von einigen dar-aus gezogene Beweis, daß damals eine bürger-liche Oberherrschaft und Bestrafungsrecht überdie ganze Christenheit in den Handen der römi-schen Bischdffe gewesen; theils die Vergrößerungder sonst mit Recht dem Victor zur Last gelegtenBeschuldigung des Stolzes und der Herrschsuchtberuhet; andere aber aus der damaligen Kir-chenverfaßung gründlich folgern, daß dieser Kir-chenbann allenfals nur den Frieden und brüder-liche Freundschaft mit der römischen Kirche un-terbrochen habe. Was endlich viertens diepraktische Frage betrift, ob Victor hierinnenrecht gehandelt? so brauchet sie wol keiner weit-läufigen Untersuchung, da das gemeinschaftlicheUrtheil beyder damals uneinigen Partheien unsbillig hindert, ein Verfahren gut zu heißen, sodamals so einmüthig getadelt worden. Ob aber,und wie weit Vtctors Versuche, zum Nachtheil

christ.