44
Rezerei
Anm. i) Die algemeine Nachricht ertheilet Achanasius«je lententia Dion^sii p. 246. und bestätiget Eusebiushisior. ecclef. siö»-. VII. ca^. 6. 2) der alte Schrift-steller ist Epiphanius tiserel. I.XII. p. ziz. z) derneuere istTillemont in den memoir. pourlervir äl'ki-üoire ecclel. to»r. IV- P- 241. Sein Beweis liegt indem siebenden Kanon der zweyten algemeinen Kirchen-versamlung zu Constantinopel, der die Taufe der Sa-bcllianer vor ungültig erklärt: 4) der zweyte ist Lard-ner, p. 627. die Stellen des Augustini und Lasiliisind schon oft bemerket worden: ;) von dem Enrhymiomeldet das angezeigte Lyrillus von Scyropoliv in de-ßen Lebensbeschreibung bey dem Loreiier monun. ec-cles. 6rsec. to-». II. y. Z2.
§. XVI.
Insbesondere können wir von den Säbel-lianern zwey Anmerkungen nicht übergehen.Einmal ist denkwürdig, daß sie nach dem Be-grif der alten verschiedene Nahmen geführet.Einige von diesen beziehet: sich auf ihren Lehr-begris. Sie heißen Patripaßianer und Mo-narchianer*. Und dahin ist auch der Nahmeder Unioniten zu rechnen. Andere sind ausder Vergleichung zwischen den ältern Kezernund den Sabellianern entstanden. Unter diesenist der Nahme der Praxeaner der begreiflich-ste. Warum sie aber auch Hermogemanevgenennet worden, ist schwer zu bestimmen.
Anm r Uebcrhaupt sind hier die Quellen PhilastriusäsliLres cax. 54. Angusiinus «je Irserosidus 41. undder Derfaßer des prsedesiinsti ca/). 41. welche drey dieNahmen der Patripaßianer, Prareaner und -^ermo-genianer anführen. Daß die Sabellianer Monar-cbianer genennet worden, davon ist mir kein klaresZeugnis der alten bekannt; die neuern haben aberRecht, daß die Kirchenlehrer mit diesem Nahmen dieje-