Band 
Vierter Theil.
Seite
517
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zu Alexanderen.

5l7

§. vm.

Dieses vorausgesezt, wollen wir noch überdie Nachrichten von einer Kezerei des Kolluchieinige Anmerkungen machen:

I. Es ist offenbar, daß Philaftrius undAugustinus in der Anzeige des irrigen Lehrsa-zes übereinstimmen, hingegen der Verfaßer desPradestinati beiden wiederspreche; nach allenRegeln der Kritik kan kaum ein Zweifel übrigseyn, daß der leztere irre. Man siehet auch sehrdeutlich, daß er Augustinum nachläsig gelesen,und daher übel verstanden.

Anm, So urtheilet auch F.rbcrciu« aot. in ptnlsttr. p. 748-

u. Man mus bekennen, daß so wol Phi-lastrius, als Augustinus den Lehrsaz so unbe-stimt ausdrucken, daß man ihn nicht gnau beur-theilen kan. Es komt darauf an, was er durchdie Uebel verstanden. Malt verstehet es vonden Strafen. Die Wiederlegungsgründe ma-chen es sehr wahrscheinlich, aber nicht gewis.Wenigstens dürfen Philastrii, dem hier Au-guslinus gefolget, Bestreitungsgründe nichtleicht vor Erklärungsmittel der bestrittenen Sazegelteil. Allein da auch Strafübel eilt anderesVerhältnis als physische Uebel, ein anderes alsStrafen nach ihrer moralischen Bestimmunghaben, so ist wieder die Frage, in welcher Ab-sicht er ihr Entstehen Gott abgesprochen. Manverstehet es gemeiniglich von dem lezren Ver-hältnis und ziehet daraus die verhaste Folge-rung , daß KollUthus die Gerechtigkeit Gottesgeleugnet. Den Beweis sol Augustinus lje-

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