Band 
Fünfter Theil.
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mit den halben pelagianerm i z

wer sie erhalt, bekömmt sie aus freier BarmherzigkeitGottes umsonst: 6) die sie aber nicht erhalten, bekom-men sie durch ein gerechtes Gericht Gottes nicht:

7) Wir müßen alle vor dem Richtcrstuhl Christi, umden Lohn deßen zu erhalten, was jeder bey Leibeslebengethan hat, nicht aber, was er gethan haben würde,wenn er langer gelebet hatte, es sey Gutes oder Böses:

8) Nach eben dieser Regel werden auch die Kinder ge-richtet werden, nicht zwar nach dem, was sie wirklichgethan haben, sondern nach dem, was ihre Taufpathenin ihrem Nahmen gethan haben. So macht der Glau-be derer, welche die Kinder zur Taufe gebracht, daßdiese vor Gläubige geachtet werden, weil sie also glau-ben und getauft sind, werden sie selig, weil aber dieungetansten Kinder auch nicht glauben, werden sie ver-dammt: 9) Die im Herrn sterben, sind selig, undkan ihnen das nicht schaden, was sie gethan haben wür-den, wenn sie länger gelebet hätten: ro) welche anden Herrn mit eignem Herzen glaube», thun solchesaus eignem und freien Willen: n) es ist Recht, daßwir vor die, welche nicht glauben wollen, Gott bitten,daß sie doch wollen mögteu: und 12) eben so Recht,daß wir vor diejenigen unter ihnen, welche gläubig wor-den, Gott danken.

§. I V.

Ueber diese Nachrichten laßen sich leichterFragen zn ihrer Erläuterung auswerfen; alsbeantworten. Doch können wir nicht unterlas-sen, folgende Anmerkungen beyzufügen:

l. Die wichtigste Frage ist wol diese: wennhat Augustinus diesen Brief geschrieben? Manist ziemlich einia, daß er in die letzte Periode sei-nes Lebens gehöre.

2 »m. 1. Es sind in diesem Brief sehr wenig bestimteMerkmale der Zeit enthalten. So viel siebet man, daßer spater geschrieben, als der 214. und 21;., weil des-selben Augustinus in diesen eben so, wie anderer Schrei-ben von ähnlichem Inhalt würde gedacht haben. Wenn

man