«8o Umständliche Nachricht
eine Kanne Bier wolle bey ihnen hohlen lassen,und nicht fürder noch weiter gebrauchen. Es sol-len auch die vorn Geysingsgrunde die Fleisch-bäncke, die sie itzt haben, der ungefährlich zwo oderdrey sind, behalten und gebrauchen, doch daß siekeine neue Fleischbäncke fürder aufrichten, nochbauen. Sie sollen auch keinen frembden Fleischerda schlachten lassen, und ob die Fleischer im Geissmgsgrunde übrig Fleisch hätten, so sollen sie wö-chentlich Marckt halten, noch den von andern oderftembden zu halten gestatten, sondern welch Hand-rvercker, so da sitzt, etwas zu verkauften hätte, dersoll den Marckt auf dem Berge wöchentlich besu-chen, es wäre denn ein Schuster, Kirsner, Schnei-der oder andere Handwercks-Leuthe ein paarSchuhe, Peltz oder anders in seinem Hause ver-kauften würde, das mögen sie thun.
Ob auch Brod-Wagen dadurch gehen würden,so mögen die Inwohner zum Geysingsgrunde zuihrer Nothdurfft von den Wagen und täglicher Gesbrauchungen Brod kauften, doch solch Brod nichtfürder verkauften, noch ausserhalb ihrer Güter ge-brauchen, in allen angezeigten Stücken Gefährdeund Argellst gantz ausgeschlossen. So aber einTheil solchen Unsern Schied übergreifen, und nichtHalten würde, dasselbige Theil soll in Vnsere Strafe,so Wir ihme deshalben aufsetzen werden, gefallenseyn. Zu Vhrkund nut Vnserm zurück gedruckten8e-«rec besiegelt. Geschehen und gegeben zu Dresden
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