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Bergwerks=Ordnung : Vermehret mit einer zweiten Verzeichnuss sowohl der Artikeln / als deren Inhalts nach Ordnung der Anfangs-Buchstaben
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Von Durchſchlaͤgen. 8

05 Verzeichnuß

Aller in dieſer Bergwerksordnung enthaltenen Artikeln.

. lands fuͤrſtliche Hochheit betrefend. 2

2.

Von des Obersten Ber zmeiſters, und der Unteramtleuͤt Befehl.

Daß die Amtleüt h Sergwerk bauen ſollen.*

2* 2 2 2 8 75Wann die Erzknappen, und Arbeiter ſich mit haͤuslicher Wohnung bey den

Bergwerken niederlaſſen wollen.Von fiſchen, und iagen. 2 4 5 8Von Verfahung der Werggebaͤuen. 8 3 5Von Verleihung der Salz, Queckſilber, Eiſen, und Alaun Bergwerk.Von Verleihung, und Gerechtigkeit der Erbſtollen. 1 5Was die Bergrichter zu verleihen haben. aVon Empfachgeld. i 5 2 5 1Von irrigen Lehen, auch fur und eingeſeßenen Gebaͤuen. 5Wann einer einen Gang Erz am Tage findet. 3.

Daß an einem Gebira nicht zweyerley Maaß ſoll verliehen werden.

Daß einer in ſeinen Rechten anſtzen mag, wie er will. 5

Von Empfahung der alten Gruben. 5 8

Wann ſich die Gruben aus Unwiſſenheit der G werken, Gefahr, oder Un-

leis der Verweſer, und Arbeiter verliegen.So ein verlegere Gruben wieder gearbeitet wird. 2Daß nach dem juͤngern Verfahen ſoll gehandlet werden.

So einer einen alten verlegenen Bau empfachet, dabey Zeug, und Erz iſt.

Die Verfahungen aus dem Gerichtsbuch hoͤren zu laſſen..

20.So den Grunden durch Bergwerk Schaden geſchieht, wie die Ablegung ge;

ſchehen ſoll..Daß die Gruben nicht zu nahend in einander ſollen angeſeßen werden.Don Freyung der Neuſchuͤrf..Die Stollen ſollen in rechter Hoͤhe, und Weite gefuͤhret werden.Freyung der Erbſtollen, und alten Gebaͤuen⸗ 5Von der Grubenmaaß. NVon Schachtrecht und maaß. 1 lWann begehret wird die Maaß am Tag zu nehmen.Wie die aͤltere Gruben ihr Maaß nehmen ſoll.Wann eine neue Zech zu bauen angefangen wird.Von der Schermmaaß. 8Unformliche Gebaͤu in Ordnung zu bringen.Von ertrunckenen Schachtgebaͤuen.

Wie einer ſein Eiſen herfuͤr bringen ſoll. 8So einer durch einen verhauenen Weecg fahrt. 3Wann zwey Gruben an einem Gebirg gegen einander gebauet werden.Wie die Eiſen auf die Stund ſollen geſchlagen werden.Daß die Durchſchlaͤg nicht verſezet, noch verziemmeret werden.Daß die Eiſen, Pflock, und Stuf nicht verſezet werden.So zwey Gruben in Durchſchlaͤgen miteinander in Recht kommen.Bergrichter Schinner, und Geſchworne moͤgen einfahren. 8Wie zwey Gruben einen Stollen moͤgen bauen. 8

Daß kein Uberſchaar gemacht werde. 1 5Die Überſchgar ſoll der iungen Gruben bleiben. 8 8Von den Fuͤrbauen. 5 8

18.1

2..

4.7.6.729.10.

11.12.13.

14.155

16.17.

9.

22.

3

24.826.27.28.

29. a300%

5 I.32.33.34.35.36.37.38.39.4041.42⁴43.44.47.46.

Wie