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Zweyte Frage:
Worin bestehet der Wirkungskreis desOberbergamts zu Freyberg?
§. i.
jedem Zweige der Landesverwaltung hak man inunserm Vaterlande, wenn in den einzelnen Kreisen undBezirken die Unterbehörden zahlreich sind, nöthig gefun-den, denselben gewisse Oberbeamte vorzusehen, welchenicht nur die allgemeinen landesherrlichen Anordnungen,die einschlagenden Gegenstände betreffend, an die Unter-behörden zu bringen, sondern auch über dieselben in die-sem Fache Aufsicht zu führen haben, 2) weil sonst den ho-hen Landesstellen die Uibersicht des Ganzen überaus be-schwerlich oder gar unmöglich seyn würde. Daher ist esauch gekommen, daß zur Aufsichtsführung über die einzel-nen Bergamter dergleichen Oberbeamte gesehet wordensind, welche Anfangs in einem Oberhauptmanne und einemBerghauptmanne b) bestanden, denen zu den Federarbei-ten