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Drey Fragen über die Berggerichtsbarkeit im Königreich Sachsen, nach den Landesgesetzen und der Verfassung beantwortet / von Gotthelf Benjamin Bernhardi
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spectoren, die ihre Berichte unmittelbar an die höchstenBehörden erstatten, und von diesen unmittelbare Be-fehle erhalten, obgleich jene der Aufsicht der Kreis-rund Amtshauptlcute und die AcciS-r Jnspectoren derAufsicht der Accis-Commissarien untergeben sind.