:x:x:
2°z
Die Gewerkschaft in rothe Zeche Fundgrubeam Neufange zu Menberg,
Den Rath zu Freyberg wegen des.Zwitter-stocks tiefen Erbstollns zu Altenderg.
Entscheid» ngsr Gründe.
A. Der Partheyen Legitimation zum Pro-zeß bete.
rc. rc.
k) Die k'ormellia L^sUstionis bett«
^^ie von Appcllaten?oI. ibz se^. Vol. II. und k°c>I.7yd) bor. gemachte exceptio desertionin ist nichterheblich.
Denn
i) obwohl das Bergprozeß- Mandat § 17. x. i c>8- klarverordnet/ daß/ wenn von Urteln/ so in vicarterö« gespro-chen worden, appelliret wird, der Appellant innerhalb 4Wochen, von Zeit der Publikation an, 20 Mark Silber,
jede zu ioThlr.-Oourr. gerechnet, (oder LooThlr.
--) in catum succumbentiae, bey Verlust der Appel-lation, beym Bergamte äepouiren soll: So ist doch indiesem Gesetze nicht ausdrücklich verboten, dieserbuccumbenzgelder halber hinlängliche Vorstondöleistunganzunehmen. Solchenfalls ist es aber dem Richter, wel-chem sie zu Beugung der muthwilligen Streitsucht erlegtwerden, nach gemeinen Rechten nachgelassen, statt des
baaren
x