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Drey Fragen über die Berggerichtsbarkeit im Königreich Sachsen, nach den Landesgesetzen und der Verfassung beantwortet / von Gotthelf Benjamin Bernhardi
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Friedrich August rc. Chur-Fürst rc.

8^ohlgebohrner, Beste, Räthe, liebe getreue. BevorWir auf euern Bericht vom 29sten vorigen Monats we-gen der eingereichten Entwürfe zu den anbefohlenen Jn-scriptionsscheinen für die Bergakadem schen Lehrlinge Ent-schließung fassen, ist, unter Zurücksendung dreyer Akten-stücke, andurch Unser Begehren gnädigst befehlend, ihrwollet wegen eines über die Gerichtsbarkeit, bey der Berg-akademie zu Freyberg zu treffenden vollständigen Regula-tivs, als zu welchem in der Anfüge D die Hauptgrund-züge versuchsweise angegeben sind, in den akademischenConferenzen mit sämtlichen Lehrern gemeinschaftlicheUiber-legung pflegen, dabey ferner das Bergamt zu Freyber-gmit seinen etwannigen Erinnerungen hören, folgends aberDen hiernach Und nach euerm. weitem Ermessen berichtig-ten Entwurf mittelst gutachtlichen Berichss anher gehor-samst einreichen, auch diese Angelegenheit thunlichster-maase« beschleunigen. Daran geschiehet Unser Wille undMeynung. Gegeben zu Dresden am 19ten Dcbr. 1820.

G. R. Graf v. Wallwitz.

An

das Oberbergamt zu Freyberg.

Die Gerichtsbarkeit bey derBergakademie betr.

Ernst Amadeus Martini.

Dernhardi Berggertchesbarkeir. O

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