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Drey Fragen über die Berggerichtsbarkeit im Königreich Sachsen, nach den Landesgesetzen und der Verfassung beantwortet / von Gotthelf Benjamin Bernhardi
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für des verstorbenen HüttenrvaagemcijZers, Herrn Chri-stoph Friedrich Hofmannö, nachgelassene drey Kinderin Acnere,

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für Frau Johanne Christiane Rümlerin, weyl. Zehnden-stHreibers allhier, hinterlassene Witbe, in Aencre,

für des verstorbenen Schichtmeisters und Bergmaria-zin-Eststcianten, Herrn Göttlich ieberecht Selb-mannö, hinterlassene Frau Witbe und Kind, in Zsnere.

Friedrich August rc. König von Sachßen rc.

^)och- und Wohlgebohrner, Wohlgebohrner, Beste,Räthe, liebe getreue. Wir geben euch aus abschriftlichbeyliegendem Berichte des Berg- Amtes zu Altenberg vomgten dieses Monats, so wie aus dem zugehörigen Acten-stücke zu ersehen, was daßelbe in Betreff der Vormund-schaft über die Tochter des verstorbenen dortigen Berg»schreiberS Koch gehorsamst angezeiget, und Unserer Ent-schließung anheim gestellet hat.

Wenn jedoch den Vergbeamten und deren Nachgelas-senen, nach der von euch bey mehrern Gelegenheiten, zu-letzt mittelst Berichts vom 2§sten Novbr. vorigen Jahres,in Betreff des Berg-Amteö Suhl deducirten Verfassung,der persönliche Gerichtsstand vor euch angewiesen, auch des-fallö ein anderes zurZeit nicht festgesetzet ist; So nehmenWir Anstand, erjagtes Berg- Amt in der Sache mit dergebetenen Anordnung zu versehen, begehren vielmehr an-

durch