IVrec Abschnitt.
Von den Pflughebeln.
19 — r -> bis 7 — 9 — und To.
§. 44 .
i. Der Hebel ist eine unbiegiame Linie, welchesuf einer Unterlage, oder auf einem Ruhpunkte (xoinoeblinm ) also aufliegt, daß sie um denselben bewegtwerden könne, oder:
Der Hebel ist in dem Gebrauche eine Stange, wel«-che über einen anderen Körper gelegt — oder an einenKörper, der nicht weichen kann, ang (setzet wird, wser ruhet.
r. Bei dem Gebrauche der Hebel bemerket mandreierlei Oerter, nämlich:
4. den Ort der Aast ( ponäns ) welche bewegtwird, oder der Bewegung widersteht.
st. Den Ort der Lraft ( xoteotls ) welche dieBewegung verursachet.
L. Den Ort der Unterlage ( livpomocb-imn )um welche der künstliche Werkzeug bewegt wird, oderauf welchem er ruhet.
;. Weil sich nun besagte Oerter auf dreierlei Wei-st verändern lasten) so entstehen hieraus drei Hebelar--»cn, nämlich: