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Gebrauch dieses Schiff-Rammels.
i) Kann das Schiff mit diesem Ramme! an dem Ort, wo die Pfähle ringe-rammelt werden sollen, festgestellt werden,s) kann der Pfahl f, welcher bis in f reichet, an das Rammelgerüste mitdem Eisen e gestellt werden.
z) wird der Hebel b b auf das Eisen e zu liegen kommen, wobey aber dasRammelfeil a bey g also angehängt werden muß, daß solches nochetwas nachlassen kann, wenn der Hebel auf dem Eisen e lieget.
4 ) wird der Hebel bb durch den Hebedaumen à bis in K in die Höhe ge-
hoben werden, und den Rammelknecht E bis g in die Höhe zieh».
5) kann der Rammelknecht e den Pfahl f bis an die Rarnmelschwelle
hineinstossen.
6 ) kann ohne Beyseyn eines Menschen durch diese Maschine der Pfahl in
einem hinweg eingestossen werden, wenn nur erstlich dieser Ramme!recht angestellet worden ist.
7) kann dieser Rammel auch auf dem Lande durch Windmühlen-Flügel,
Wasser-Räder, Lauf- oder Tret-Räder mit Menschen oder Vieh be-wegt werden rc.
Tat). VII. Fig. i.
Ein perspektivisch gezeichneter grosser Rammel,
welcher beym Einstosten starker Pfähle und festem Grunde zu
gebrauchen.
a. das Rammelgerüste.
B. der Rahmen, in welchem der Rammelknecht gehet, und hoch und tief ge-
stellt werden kann.
C. ein Rahmen, den man aus- und einschieben, und damit man den Rah-
men b schief stellen kann.
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D.