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Des Freyherrn von Hofmann ... Abhandlung über die Eisenhütten
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Die Hüttenwerker sdllten jederzeit einen Gerkchtszwang über ihre Hüt-tenleute haben, und die Grenzen desselben sollten eben so festgesezt seyn, alsim gegenseitigen Fall die Beschwerden der Hüttenarbeiter über ihre Her«»ren eben auch Gehör finden müßten.

Jeder Meister sollte die zu seiner Hütte nöthigen Leute selbst düngen,ihre Facta und Negiecta vertreten, eine billige Caution erlegen und dasMeisterrecht ordentlich nachsuchen, auch bey Staabhütten keinen Vor-schmidt in die Hütte bringen, der nicht im Stande ist, einen Theil zumachen.

Der Hüttenarbeiter, der, sich auf Eisendieberey betreten läßt, sollte(in für allemal, ohne Ausnahme, aus der Arbeit fortgejagt und von kei-nem Herrn angenommen werden, weil dieses nur allzugemein eingeschli-chene Uebel mit allem Ernst auszurotten wäre.

Eine jede Hütte sollte sowohl in Eisen, Blechen, Stahl und andernProducten, ein besonderes, in der Vereinigung aufgezeichnetes Zeichenführen, und solches eigenmächtig abzuändern nicht befugt seyn.

Gesammte Hüttenarbeiter sollten von allen Abgaben und dem Sol-datenstand befreyet seyn, und auf ihr Metier in und ausser Landes ohn-geftöhrt wandern, indem sie dadurch Gelegenheit bekommen, ihr Metiernicht nach der Leyer, sondern gründlich zu erlernen und sich darinnendurch die fast bey jeder Hütten abgeänderten Methoden und ihnen so ver-schieden in die Hände kommende Arbeit, recht fest zu sehen, damit siesich in allen Fällen bey ihrem Feuer zu helfen wüßten.

Die qesammten Arbeitslöhne sollten auf jedem Wer? ein für allemalfestgesezt seyn, und eigenmächtig, ohne Vorwissen der Landesherrschafe,weder verringert noch vergrößert werden können.

Hingegen sollte kein Arbeiter gezwungen seyn, statt seines LohnSNaturalien anzunehmen, und dasjenige Aufgeld, was der Hammerbe-siher bey diesem über den Marktpreiß anzuschreiben befugt sey, wäregenau zu bestimmen. ^

Alle Löhnung mit Eisen müste bey der schärfsten Strafe untersagtseyn, auch sogar in dem Fall, wenn es der Arbeiter zufrieden wäre.

Da das meiste an Zustellung der Hohöfen gelegen, und die Hut-lenbesiher vielmalen sich lediglich hierbey auf die Hohofenmeister verlas-sen müssen, so sollten, auf Landesherrliche Kosten , junge Leute hierzu an-gewiesen und in der Theorie und Prari unterrichtet werden; Diese Leu-te wären in Landesherrlichen in der Nähe liegenden andern BergamtS-

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