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Nachdem nun solchemnach die Eifenkammer aufgehoben, endlich aberSchwedisch, Haarzisch, Schlesisch, Böhmisches und anderes Eisen, denVerordnungen entgegen, eingeführet worden; so ist, vermöge Befehlsvom 8ten May 1705. angeordnet worden, daß von jeder Waage fremdenEisens 6 Gr. an gewöhnlichem Grenzzone, und 4 Gr. Licent erleget, je-doch von dem Licent das Graf Herzantfche Eisen aus Böhmen (jezt GrafRothenhahnische zu Kallich) frey gelassen, nicht minder Inhalts RefcriptSvom zvsten Junii cl. a. von jeder Waage innländifchen Eisens, der Licentan 4 Gr. ebenfalls bezahlt werden soll. Jedoch wurde dieser Licent vominnländischen Eisen, mittelst Generaiis vom rrten September 1778« bisauf 1 Gr. von der Waaae herab gefehel« ' j
Johann George der Dritte, Churfürst.
Liebe Getreue, Euch ist wissend, welchergestalt von Unsern hochlöb-lkchen Vorfahrern, die Eisenkammer zu Pirna mit guten Ordnungenverfasset, auch in selbiger unter andern mit versehen, daß diese Ham-merwerköbesitzer ihre gefertigte Eisen anders wohin nicht, denn in ge-dachte Eisenkammer überlassen sollen; Nachdem aber bey der Eisenkam-mer zeithero ein Vorrath von rzoo Centner angelaufen, und allda un-vertrieben liegen geblieben, darbey auch, daß solch Eisen nicht allerdingsgut und tüchtig, vorgewendet werden will, welcher Vorrath gleichwohlden Hammerwerksbesihern, von bedeuteter Eifenkammer, hat bezahletwerden müssen. Nun lassen Wir zwar angezogene Hammerordnung inihrem eile allerdings verbleiben; Nachdem aber diese Eifenkammer beysolcher Bewandniß, und wenn in Zukunft noch mehr Eisen darein ge-liefert werden sollte, nicht bestehen können; als haben Wir vorjetzo,nach Ueberlegung der Sache, verträglich zu seyn erachtet, wenn dieHam-merwerksbesiher solcher Reviere, ihre geschmiedete Eisen bis auf wiederHinterziehen nicht mehr in Unsere Pirnaische Eifenkammer lieferten, son-dern selbst, wie und wohin sie wollen, vertreiben, doch daß Uns Unseregewöhnliche Gebührniß und Aufgeld, als von jedem Centner 5 Gr. ab-gestattet, dagegen ihnen alle die zur Pirnaischen und hiesiger Eifenkammergewidmete Aemter und Städte ihre Eisen dahin zu verführen und zu gelö-fen überlassen wollen. Befehlen derowegen hiermit Ihr wollet sämmtlichePirnaische Hammerwerksbesitzere es also intimiren, ihnen ihre gefertigte
Eisen