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würd«, den Hammermelstern, deren Hämmer damals gangbar gewesen,das Gießen gegen Revers, so lange Sr. Churfürst!. Durchi. nicht selbstwieder hierzu,schreiten würden, und also die auf Miederrufen concedirtworden sey. Cs hat aber alles Eisen, geschmiedetes und gegossenes,alle Sonnabende in der Eisenkammer zu Pirna angegeben, auch dieWaagegebühren von jeder Sorte oder Stein i gr. abgestattet werbensollen.
i) Ist, well die Hammermcister vorgestellet, daß sie sich, wennnicht die baare Bezahlung für das wöchentlich verfertigte Eisen bey derEisenkammer erfolgte, wider ihren Willen gezwungen sehen würden,den Arbeitern ihren Lohn, dem Verbot entgegen, mit Eisen in natura-u reichen, mittelst Befehls vom ;ten August 1676. anbefohlen worden,daß das Hammervolk nicht mit Eisen ausgelvhnet werden, sondern derEisenverwalter zu Pirna auf baare Mittel, zur Bezahlung der Hammer-meister trachten soll. Den Hammermeistern wurde auch erlaubt, daßwenn sie ihr Eisen bey dem Pirnaisthen Eisenverwalter zu recht ange-sagt» und die Waagegebühr davon abgestattet hätten, sich ihres Orts,bey den Faktors zu Meißen, Hayn, Mühlberg, Schandau, und anderngewidmeten Orten selbst angeben, und eine Gelegenheit mit ihnen treffenmöchten. Dieweil aber
3) nach dem nicht ohne Ursach zu Ende angefügten wörtlichem Be-fehle vom r isten September 1636. bey der Eisenkammer zu Pirna derVorrath bis auf izoo Centner angelaufen und unvertrieben liegen ge-blieben, gleichwohl aber derselbe den Hammerwerksbesitzern von der El-ftnkammer bezahlt werden mußte, leztere aber, wenn mehr Eisen dahingeliefert worden wäre, nicht hätte beftehen können; so hat zwar die Eisen-ordnung in ihrem cst- verbleiben sollen, es sind aber die Hammerwerks-besitzer befehliget worden, daß sie ihr geschmiedetes Eisen, bis auf Hinter-ziehen, nicht mehr in die Churfürst!. Pirnaifche Eisenkammer liefern; son-dern solches selbst, wie und wohin sie wollten, vertreiben möchten, dochdaß das landesherrliche Gebührniß und Aufgeld, von jedem Centner5 Gr. abgestattet würde, und dagegen ihnen'alle die zur Pirnaischen undDresdnischen Eisenkammer gewidmete Städte und Aemter, ihr Eisen da-hin zu verführen, frey und überlassen seyn, der Eisenverwalter aber wei-ter kein Eisen zur Eisenkammer annehmen sollte.
Nachdem