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Der praktische Maschinenbauer : ein Hand- und Lehrbuch über den modernen Maschinenbau, sowie über das Wesen der Elektrizität und ihre Anwendung in der Industrie, insbesondere im Maschinenbau / von G. Ripke und F. Liebetanz
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nicht zu befürchten ist. Die Gefahr des Erglühens ist in der Regel als ausgeschlossen zubetrachten, wenn die vom Wasser bespülte Kesselfläche, welche von dem Feuer vor Er-reichung der vom Dampfe bespülten Kesselfläche bestrichen wird, bei natürlichem Luflzugemindestens zwanzigmal, bei künstlichem Luftzuge mindestens vierzigmal so groß ist, alsdie Fläche des Feuerrostes.

II. Ausrüstung der Dampfkessel.

SP'isiing.

Z 3. An jedem Dampfkessel muß ein Speiseventil sein, welches bei Abstellungder Speisevorrichtung durch den Druck des Kesselwassers geschlossen wird.

8 4. Jeder Dampfkessel muß mit zwei zuverlässigen Vorrichtungen zurSpeisung versehen sein, welche nicht von derselben Betriebsvorrichtung abhängig sind,und von denen jede für sich im stände ist, dem Kessel die zur Speisung erforderlicheWassermenge zuzuführen. Mehrere zu einem Betriebe vereinigte Dampfkessel werdenhierbei als ein Kessel angesehen.

Wasserstandszeiger.

8 5. Jeder Dampfkessel muß mit einem Wasser st andsglase und mit einerzweiten geeigneten Vorrichtung zur Erkennung seines Wasserstandes versehensein. Jede dieser Vorrichtungen muß eine gesonderte Verbindung mit dem Inneren desKessels haben, es sei denn, daß die gemeinschaftliche Verbindung durch ein Rohr vonmindestens 60 <zew lichtem Querschnitt hergestellt ist.

8 6. Werden Probierhähne zur Anwendung gebracht, so ist der unterste der-selben in der Ebene des festgesetzten niedrigsten Wasserstandes anzubringen. Alle Probicr-hähne müssen so eingerichtet sein, daß man behufs Entfernung von Kesselstein in geraderRichtung hindurchstoßen kann.

Wasserstandsmarke.

8 7. Der für den Dampfkessel festgesetzte niedrigste Wasserstand ist an dem Wasser-standsglase, sowie an der Kesselwandung oder dem Kesselmauerwerke durch eine in dieAugen fallende Marke zu bezeichnen.

An der Außenwand jeden Dampfschiffskessels ist die Lage der höchsten Feuerzügenach der Richtung der Schiffsbreite in leicht erkennbarer, dauerhafter Weise kenntlich zumachen; ferner sind an derselben zwei Wasserstandsgläser in einer zur Längenrichtungdes Schiffes normalen Ebene, in gleicher Höhe, symmetrisch zur Kesselmitte und möglichstweit von ihr nach rechts und links abstehend anzubringen. Durch das hierdurch beiDampfschiffskesseln geforderte zweite Wasserstandsglas wird die in Z 5 angeordnete zweiteVorrichtung zur Erkennung des Wasserstandes nicht entbehrlich gemacht.

Sicherheitsventil.

8 8. Jeder Dampfkessel muß mit wenigstens einem zuverlässigen Sicherheits-ventile versehen sein.

Wenn mehrere Kessel einen gemeinsamen Dampfsammler haben, von welchem sienicht einzeln abgesperrt werden können, so genügen für dieselben zwei Sicherheitsventile.

Dampfschiffs-, Lokomobil- und Lokomotivkessel müssen immer mindestens zwei Sicher-heitsventile haben. Bei Dampfschiffskesseln, mit Ausschluß derjenigen auf Seeschiffen, istdem einen Ventile eine solche Stellung zu geben, daß die vorgeschriebene Belastung vomVerdeck aus mit Leichtigkeit untersucht werden kann.

Die Sicherheitsventile müssen jederzeit gelüftet werden können. Sie sind höchstensso zu belasten, daß sie bei Eintritt der für den Kessel festgesetzten Dampfspannung denDampf entweichen lassen.

Manometer.

8 9. Au jedem Dampfkessel muß ein zuverlässiges Manometer angebracht sein,an welchem die festgesetzte höchste Dampfspannung durch eine in die Augen fallende Markezu bezeichnen ist.

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