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Denkt man sich z. B. die Kurbel und die Trommel durch Zahnräder ersetzt,so erhält man auch hier wieder Hebelanordnungen. Man schaltet bei den Windendie Zahnräder stets zwischen Kurbel und Trommel, eine Übersetzung, wie mansich ausdrückt, im Grunde weiter nichts wie eine weitere Hebelanordnug, welchees uns ermöglicht, eine größere Last mit einer geringeren Kraft zu heben. Der-artige Anordnungen haben wir früher kennen gelernt.
So ließen sich noch unzählige Hebelanordnungen anführen, welche aberalle auf demselben Gesetz beruhen: Last mal Hebelarm gleich Kraft malHebelarm.
Die Meßinstrumente.
Zu den Meßinstrumenten des praktischen Maschinenbauers gehören vorallen Dingen die Instrumente zur Messung der Leistung von Maschinen- Dajede Maschine mechanische Arbeit verrichtet, so müssen wir Meßinstrumente zurKraftmessung, Geschwindigkeitsmessung und Arbeitsmessung haben.
Zur Kraftmessung gehören die Wagen, Dynamometer, Manometer u. dergl.,zur Geschwindigkeitsmessung die Tachometer, Tourenzähler, Hubzähler u. dergl.,zur Arbeitsmessung der Indikator u. dergl.
1. Instrumente zum Messen der Kräfte,a. Die Wagen.
Einen Körper, sei derselbe fest, flüssig oder gasförmig, abwiegen, heißtdenselben mit der international vereinbarten Gewichtseinheit, dem Kilogramm,vergleichen. Wir bestimmen dabei die Schwere des Körpers.
Gleicharmige einfache Balkenwagen (Fig. 945). Die Einrichtungund Wirkungsweise einer solchen Wage hatten wir schon durch Fig. 934 bei
Besprechung des Hebelgesetzes ken-nen gelernt. Wir haben dort er-fahren, daß die beiden Arme desWagebalkens, von seinem Dreh-Punkt aus gerechnet, gleich langfind, und daß, wenn Gleichgewichtvorhanden sein soll, die Gewichtebeider Wagschalen genau überein-stimmen müssen. Man kann also beidieser Wage den zu wiegenden Körper sowohl in die eine als auch in die andere Wag-schale legen und sein Gewicht durch das entsprechende Gewicht des in der entgegen-gesetzten Wagschale befindlichen Wägesteines bestimmen. Beide Hälften der Wagemüssen daher genau übereinstimmen. In Fig. 945 ist nur der Wagebalken dar-gestellt, welcher an seinen beiden Enden auf Schneiden ruhend die Ösen zum Be-festigen der Wagschalen trägt- Ein Zeiger spielt vor einer Öffnung, welche miteinem Gegenzeiger versehen ist. Sobald der Zeiger des Wagebu^ns senkrecht überdem Gegenzeiger steht, ist Gleichgewicht vorhanden. Die ganze Wage ist miteiner Öse zum Aufhängen an irgend einer geeigneten Stelle versehen.
Fig. S45.