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Sechster Band, welcher die Supplemente zu den vorhergehenden 5 Bänden enthält. A-Z.
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Excellenz. r r 5

Stellen im Staate bekleideten, die zur Ausrichtung derGeschäfte nöthig waren. Dem Adel waren blos dieHvf-ämcer vorbehalten. Als sich alle Gelehrsamkeit noch indie Klöster und unter die Geistlichkeit einschloß, waren dieKanzler- und andern, zu den Geschäften erforderlichenStellen, mit Geistlichen besetzt. Da aber endlich im XIV.und XV. Jahrh, die Rechtsgelehrsamkeit unter den stayenzu blühen anfing, so wurden zu diesen Stellen allenthal-ben Oociorss rucii, erwählet. Diese Oocwres hießenExcellenz, und man gab ihnen diesen Titel fort, obsie gleich Reichskanzler, Kanzler und Geheime Räthe,u. dgl. wurden; denn ein Oootor iuris wurde allemalsehr hoch geschätzt. Hi'edurch wurde dieser Titel diesenStellen gleichsam eigen. Als der Adel anfing, sich gleich-falls auf die Wissenschaften zu legen, und mithin der-selbe zu den Geschäften gezogen wurde, so war der TitelExcellenz einmal bei diesen Stellen so gewöhnlich ge-worden, daß man ihn auch denen gab, die keine Ooctors»iuris waren. Der Adel nahm solchen an, obgleich dieOoctorss iuris ebenfalls damit noch belegt wurden. Mitder Zeit entstand ein Unterschied unter der. Staats-«xcellsnz und der S ch ulexcellenz, und der letzterewurde auch bei den Doctoren der Arzneygelahcheit ge-wöhnlich. Dieser verächtliche Unterschied bewog endlichdie Gelehrten, diesen Titel ganz und gar aufzugeben, undman trug in der Folge Bedenken, einen Titel weiter an-zunehmen, der den höchsten Stellen des Staats beigelegtwurde. Vor 40, 50 Jahren haben noch in einigen Reichs-städten, auch in Wien die Ooctores msäicinae diese»Titel gehabt, ist aber nach und nach immer tmgewohnlii-cher geworden. Auf diese Art ist es geschehen, daß dieGelehrten um einen Titel gekommen sind, der ihnen sonstvorzugsweise zustand, und daß dieser Titel so schätzbargeworden ist, daß selbst die obersten Bedienten des StaatSII. SuM. B. 8