Band 
Sechster Band, welcher die Supplemente zu den vorhergehenden 5 Bänden enthält. A-Z.
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Probier, oder Streichnadeln. Zzg

unter Magrius Smeek, das aber erst 1442 völlig ein-geführt wurde. In Polen machte Casimir II,1^56-ein Gesetzbuch bekannt, das Udislaus 144, er-neuern und vermehren ließ. In Ungarn machte Ste-phan I. um io»6, und W.ladislav,1. 1092 Gesetz-sammlungen, die in Gefahr waren, durch das römischeRecht verdrängt zu werden, das Matthias in seinemReiche einführen wollte. Aber nach seinem Tode, 1490,wurde das letztere wieder abgeschafft, und das herkömm-liche Recht trat in seine volle Kraft wieder ein. Eich-horn Gesch. d. Lit. II. i. S. 456. ff. s. Statuten.

Pro.bir- oder Streichnadeln von verschiedener Löchig-keit, und einen Probirstein, führten, schon in Rom ums Jahr 688 nach Erb. d. St. viele Kaufleute bei sich,um an dem Striche die Münzverfälschung untz den Grad«der Versetzung überhaupt zu erkennen. Poppe Gesch^d> Tech». II. Ü24,

Proceß, sächsischer. Der erste, der eine Anleitung da-zu, geschrieben hat, war Chilian König. Seine Arbeitkam unter dem Titel: Practica und Proceß der GerichtS-läufke zu Leipzig , 1541 in 4. zuerst, heraus. StolleHist. d. jurist. Gel. 579.

Proceßordnung (g B. 396). Die erste Kuhr-Branden-burgische, im Herzoglhum Magdeburg publitirte Proceß-Ordnung ist zu Halle 1636 in 4. erschienen.7 StolleHist. d. jurist. Gelahrh. 533,

Uomeuad«, schweizeutische, s. Schweizerische Prome-nade.

dädalische, s. diese.

Promenaden,, gesellschaftliche, s. Schaukel.

Prüsungs-Jn)irument, s, Kanone.

Pulver (z B. zzZ. 5 B. 400). Ein goldnss Universal-pulver erfand Ge. Friedr, RetzeliuS. keimw.dist. lit. VI. 794.