Probier, oder Streichnadeln. Zzg
unter Magrius Smeek, das aber erst 1442 völlig ein-geführt wurde. — In Polen machte Casimir II,1^56-ein Gesetzbuch bekannt, das Udislaus 144, er-neuern und vermehren ließ. — In Ungarn machte Ste-phan I. um io»6, und W.ladislav,1. 1092 Gesetz-sammlungen, die in Gefahr waren, durch das römischeRecht verdrängt zu werden, das Matthias in seinemReiche einführen wollte. Aber nach seinem Tode, 1490,wurde das letztere wieder abgeschafft, und das herkömm-liche Recht trat in seine volle Kraft wieder ein. — Eich-horn Gesch. d. Lit. II. i. S. 456. ff. s. Statuten.
Pro.bir- oder Streichnadeln von verschiedener Löchig-keit, und einen Probirstein, führten, schon in Rom ums Jahr 688 nach Erb. d. St. viele Kaufleute bei sich,um an dem Striche die Münzverfälschung untz den Grad«der Versetzung überhaupt zu erkennen. — Poppe Gesch^d> Tech». II. Ü24,
Proceß, sächsischer. Der erste, der eine Anleitung da-zu, geschrieben hat, war Chilian König. Seine Arbeitkam unter dem Titel: Practica und Proceß der GerichtS-läufke zu Leipzig , 1541 in 4. zuerst, heraus. — StolleHist. d. jurist. Gel. 579.
Proceßordnung (g B. 396). Die erste Kuhr-Branden-burgische, im Herzoglhum Magdeburg publitirte Proceß-Ordnung ist zu Halle 1636 in 4. erschienen. —7 StolleHist. d. jurist. Gelahrh. 533,
Uomeuad«, schweizeutische, s. Schweizerische Prome-nade.
— — dädalische, s. diese.
Promenaden,, gesellschaftliche, s. Schaukel.
Prüsungs-Jn)irument, s, Kanone.
Pulver (z B. zzZ. 5 B. 400). Ein goldnss Universal-pulver erfand Ge. Friedr, RetzeliuS. — keimw.dist. lit. VI. 794.