Band 
[Erste Fortsetzung.]
Seite
244
JPEG-Download
 

244 Geschichte des Büridnerlandes»

-Minister und Ofßeiere geneigt, zu derglei-

chen Schandthaten ihre Einwilligung zu geben,und deswegen könnten sie keine Bessernngerwarten. Was die Königlich FranzösischenTruppen in künden anbetreffe, so wärenJhro Allerchrisrlichste Majestät vermögedes zwischen Ihr und denen Bündnern er-richteten Bündnisses bewogen worden, die-selben in diese Gegend abzuschicken, um denenBündnern in der Unterwerfung der rebelli-schen Unterthanen Lande, nämlich desvelt-lins und der Grafschaften Cleve und Mormsbeizustehen und Bünden selbst wider alle Ge-waltthätigkeiten zu vertheidigen. Die Fran-zösische Armee sey nicht über die Bündne-rischen Gränzen gegangen, jemanden anzu-greiffen, sondern blos bei Behauptung derBündnerischen Plätze geblieben. Die Lünd-ner hosten deswegen, daß Jhro KaiserlicheMajestät diese so begründete Klagen gnädigaufnehmen würden. Die Bündner könn-ten ohne einen förmlichen Bruch des Fran-zösischen Bündnisses die Armee des Königsvon Frankreich nicht verschicken. Sie bäthenJhro Kaiserliche Majestät diese gerechteAntwort nicht ungnädig zu vermerken unduichts wider ste zu unternehmen, wodurchihnen Gelegenheit gegeben würde, sich überungerechte Gewaltthätigkeit zu beklagen.Uebrigens würden sie Jhro Kaiserliche Ma-jestät in allen rechtmäßigen und anständigenVorfällen treu und verbunden bleiben, undallezeit die Beobachtung der alten Erbeini-

gung