Arbeiten Theils V Buch. frz
ins Verderben zu stürzen. Ihre Absicht sey —-zwar nicht, sie von der Freundschaft mit^zsihren Nachbarn, wann sie weder der Bünd-nerischen Freiheit noch andern Bündnissenzuwider wäre, abhalten zu wollen, alleinsie möchten auch jederzeit ihrer Freiheit ein-gedenk seyn, Sollten nun diese treuen Er-mahnungen nicht Statt finden, so würdeman ihnen wenigstens jederzeit das Zeugnißgeben müßen, daß sie ihre Pflicht getreulicherfüllet hätten, wann eine zu späte Reueunnütz seyn möchte. Das übrige überließensie Gott und der Zeit und böthen ihre Dien-ste an.
Antwort einiger Gemeinden.
Einige Gemeinden, welche in der Än-nehmung dieser Artikel nicht gewilliget hat-ten, antworteten denen beiden Ständen,bedankten sich, empfohlen sich ihnen und ent-deckten ihre Abneigung gegen diese Traktaten.
Klagen der Standsversammlungdarüber.
Als eine Abschrift von der Antwort desHochgerichts Davos der StaNdsversamm-jung zu Gesichte gekommen war, so nahmsie dieses sehr übel auf und beklagte sich den8ten August bei Venen beiden Standenschriftlich: warum sie wider alle Gewohnheit/
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