Band 
[Zweite Forsetzung.]
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Zweiten Theils VBuch.

deffetl zu erst und vor allen Dingen die Kapu-ziner im Unteren Engadin in dem vori- ^640gen Stande und an denen vorigen Oerternsollten wieder eingesetzt werden. Alsdannerlaubte die Erzherzogin in ihren Bünd-nerischen Unterthanen Landen, (so nanntesie das Untere Engadin und die acht Ge-richte -diefreye Religionsübuq der Protestan-ten bei denen Katholicken, diefie zu erst nannte.

Die Erbeinigung sollte mit denen Verträ-gen (so nannten sie dasjenige was sie vonneuem hinzugesetzt haben ) erneuert werden,und als die Bündnerischen Gesandten den1629 zu Inspruck geschlossenen Tractat ganzund gar anuliret wissen wollten,, so willigtendie Erzherzoglichen Bevollmächtigte sehrungern mit folgender beigefügter Clausel da-rein : „ wann nicht die Kapuziner wiedereingesetzet würden, so sollten weder die Erz-herzogin noch die Bündner auf keine Weisedaran gebunden seyn.

Engadin er protestiren dawider.

Als die Engadmer von diesem Eren-tual Traetat Nachricht bekamen, so wur-den sie äusserst ausgebracht und schrieben an ih-ren Gesandten Ulrich von porta: er solltesich feierlich und geziemender Massen wider-setzen, dawider protestiren und von In-spruck abreisen. Den i8ten April liessen siedurch ihre Deputirte für der BeitäglichenVersammlung feyerlich protestiren; daß sieM 3 auf