Band 
[Zweite Forsetzung.]
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55«? Geschichte des Bündnerlander.

-auf keine Weise wollten , könnten und soll-

r64v ten Unterthanen genennet werden, da siekeine Huldigung zu leisten schuldig wären;von denen Rechten welche die Erzherzo-gin habe, besitze sie nur, wie der Bischofvon Lhur auch, den 4ten Theil und dieseerstreckten sich weder auf die Religion, noch' die politische Verfassung, noch auf die Ober-herrlichkeit, welche sie mit denen übrigenBündnern in gleicher Freiheit genößen. DieBothen der acht Gerichte bewiesen auf einesehr bescheidene Art ihre Freiheiten in derReligion, in der politischen Verfassung undder Oberherlichkcit mit dem ganzen übrigenBündnerischen Staatskörper. Die Enga-diner wandten sich an eine jede einzelne Bünd-nerische Gemeinde ins besondere und ba-then dieselben bei den ewigen Banden desunzertrennlichen Bündnisses, sie bei ihrenRechten zu schützen und sie erhielten vondenen meisten die Antwort: sie wollten ihnenin der Vertheidigung ihrer Geistlichen undpolitischen Rechte beistehen. Christian No-rm und Georg wiezel wurden den 8 tenJuni mit allen Unterhandlungen und Ent-schlüssen von den Bündnern nach Inspruckgeschickt; sie brachten aber nichts als guteWorte mit und die Hofnung, daß die Be-nennung Unterthanen bei denen Engadi-nern könnte ausgestrichen werden; man wolltejedoch alles an Jhro Kaiserliche Majestätals den Obervormund der Pupillen gelan-gen lassen. Die Unter Engadiner beru-higten