Geschichte des Bündnerlandes.
-rungs-und Kaufsrechte/ als auch vermöge
*642 geschehener Abtretungen und sie hätten nie-mals jemanden Recht und Gerechtigkeit ver-weigert und jederzeit anderen bei ihnen Hilfeund Gerechtigkeit suchenden, durch ihr An-sehen und mit ihrem richterlichen Aussprucheentsprochen. Uebrigens blieben die Davo-ser bei ihrer ersten Erfahrung und Vorbe-halt des Rechtens und verlangten von denenübrigen beiden Bünden Recht und Gerech-tigkeit, fleheten dieselben um Schutz undSchirm wider alle Gewaltthätigkeiten anund proteftirten in bester Form wie bisherwider alle Unternehmungen der Gegner.
Gegeneinlage der Hochgerichter.
Jene Verfasser antworteten darauf imNamen der Hochgerichter, nach dem Ur-theile aller vernünftigen, in einer recht un-verschämten Lästerschrift der sie den Titelgaben *): „ Morumb am pundt der X„ Grichten sein hohen gemalt und Recht„ nit auf ein falschen schein, des Rech-„ tens vorwagen, wolle noch solle:,,und führten das Beispiel an, gleich wie einHausvater in seinem Hause unumschränkterHerr sey, also könnten auch die mehrerenGemeinden des X Gerichten Bundes alles
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) Sprecher hat diese Worte : Lur lurisäiÄionerlummsm iplorum porentism et suÄnritgtem tu-S3to juris prsetextu lubmittore rene-mcur.