Zweiten Theils V Buch. 6oz
nach ihrem Gutbefinden anordnen; es ge-—-zieme sich nicht für einen Knecht seinem Her- ^642ren zu widersprechen und es stehe also auchnicht bei denen Davosern sich auf irgendeine Weise oder unter irgend einem Vor-wande denen übrigen Gemeinden zu wi-dersetzen und wann sie es thäten , so wärensie Uebertreter des Völker und bürgerlichenRechts des Natur und göttlichen Gesetzes,welches sage: Fürchte Gott und ehre denKönig, ja die Majestäts Rechte und Ge-setze würden aufgehoben werden, wenn manLas, was mit dem Degen und durch Tha-ten erworben habe, hernach unter dem ge-schminkten Vorwande des Rechtes wiederumverliehren sollte, wenn man genöthiget wäresich für Recht zu stellen; mit dem Degen seydie höchste Freiheit erworben worden undmit dem Degen müsse sie auch beschützet wer-den. Sie setzten noch ein und das andereso ungereimte und abgeschmackte hinzu, daßdie meisten Gemeinden theils darüber lach-ten und spotteten, theils aber auch übelaufnahmen.
Gegenantwort der Davo-ser.
Den Z Christmonats überreichten dieDavoser denen beiden Bünden eine sehr kurzeaber bescheidene und gegründete Antwortauf diese ehrlose Schrift. Sie beklagtendarinn das traurige Schicksaal ihres ge- rmeinschaftlichen Vaterlandes, in welchem-es
erlaubt