Band 
[Zweite Forsetzung.]
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Fis Geschichte des Bündnerlandes.

-—richter würden damals nach der Erzehlnng

^64z der Vermittler, denen Davosern, jedenDritten und bei standhafter UnerscdrokenheitMd Betreibung jeden anderen Bundsland-amme überlassen haben.

Verwegenheit der Hochgerichten

Die Hochgerichter spielten zu Ilanznoch einen anderen Streich. Da die Bo-then der beiden Bünde den D April! eineSeßion hielten, so drangen sich ihre Bo-then unterstützt von ihren Trabanten gleich-sam mit Gewalt in die Seßion und derLandrichter des Obern Bundes Conradinvon Caftelberg, ein Neffe des Dü-rre Enderlin sahe ihnen vorzüglich dabeidurch die Finger, doch traten einige Bothender beiden Bünde ab und protestireten wi-der diese Gewaltthätigkeit. In dieser Seßionwurden aber keine Staatsangelegenheiten vonirgend einiger Wichtigkeit behandelt. Als dieDavoser dieses erfuhren protestirten sie öffent-lich wieder das ihnen dadurch angethane Un-recht und behielten sich alle ihre Rechte undVorzüge unverletzlich vor. Die Bothen derbeiden Bünde gaben dagegen eine schriftlicheVersicherung ihrer Treue und thaten die Er-nährung , daß diese gleichsam mit Gewaltund ohne ihr Wissen geschehene Handlungdenen Davosern an keinem Ort und zükeiner Zeit einigen Nachtheil verursachen unddieses inskünftige niemals mehr erlaubt seon