Zweiten Theils V Buch. 6n
sollte. Dieß war das Ende der zu Jlanzgehaltenen Versammlung.
Verschiedene vergeblich angewandte Ver-suche zur Beilegung diesesStreites.
Die beiden Bünde schickten den 29 May
> und 8 Juni den Landvogt von Caftels Johann! Victor Travers und den Landrichter Chri-
> stof Florin an die Hochgerichte und Da-
> voser nach Mrüsch ( ^rucium) jm Brät-! tigöu, um die Partheien zu einer freund-l schaftlichen Ausgleitung zu bereden und Tra-' vers gab zu verstehen, die Sache würdei leicht dahin gebracht werden können, mitr der Bundslandammanschaft zwischen Davos, und denen Hochgerichten» abzuwechseln,l Die Hochgerichte verlangten zu erst einek Erklährung von denen Davosern und diese§ wollten nichts von ihren Rechten vergeben., Einige von denen Vornehmen dazu auserle--> sene gemeine Leute kamen aus denen Hoch-»
> gerichtern nach Davos, um den gemeinen
e Mann zu Davos zu gewinnen und zu ei-e nem Vergleiche zu bereden. Sie ftelleten uu-- fereli Leuten vor: dieses Vorzugsrecht habet wenig zu bedeuten und gereiche nur zumg Vortheile einiger wenigen Grossen, die mitl ihrem Aufwands dem ganzen Bunde zur0 Last fielen. Mann kam endlich dahin über1 eiu, von jeder Parthei 3 Confidenten zu er-. Q 2 nennen