62L Geschichte des Bmrdnerlatrdes.
-tet seyn: so erfolgte endlich nach reiflicher
164z Ueberlegung der Umstände und angestellterKlage die öffentliche Bekanntmachung derSentenz. Wir — erkennen vermöge ver-schiedener Artickel des Bundsbriefes des XGerichten Bundes, als des achten worinnes heist: „ Item ist auch beredt vnd bedin-„ get, daß wir obgemelten Länder vnd Ge-„ richt Vns nit vnder einanderen in frömb-„ de Gericht treiben noch führen sollend,„ entweder mit Geistlichen noch Weltlichen„ Gerichten; „ (ste citirten aber nicht denganzen Artikel, der den Grund ihres ver-meinten Rechts würde über den Haufen ge-morsten haben ) *) ferner des uten: „ die„ mindere Anzahl soll der grösseren uacl-ge-„ ben;„ (auch diesen Artickel citirten sie
falsch.
*) Der ganze Artickel ist dieser: Wir sond das rechtvon einanderen nemmen, da dann ein redlichesseßhaft ist, außgenommen ewig zinß vnnd ligendeGütter vnd Erbschafft, die soll man berechten andenen stellen vnd Gerichten, da dann dieselbe»zins vnd guter gelegen sind, außgenommen Ehe-sachen, die soll man berechten an denen stellendas billich ist. Wer auch, daß ein geeicht recht,loß wurde, so sond dann die anderen obgemel-ten Gricht darzu kehren vnnd thun, daß dassel-bige Gricht besetzt werde, daß sich niemand klage«och rechtloß werde«