Band 
[Zweite Forsetzung.]
Seite
638
JPEG-Download
 

rz8 Geschichte des Biindnerlandes.

-selbem ein Streit entstanden war, so wurde

r ü4z derselbe 1452 Montags nach St. Veronicadurch e Rechtsprechern/ nämlich 2 Ober-bündnern, 2 Gottshausbündnem und ei-nen Glarner beigeleget. Und mit welcherFrechheit nennen unsere Gegner die beidenBünde Ausländer! Hat nicht die StadtLhur ls2A, (wie ich an seinem Orte be-merkt habe,) mit denen übrigen Gemeindendes Gottshausbundes gerechtet ? Haben sichnicht der Graue und der Gottshausbund,da sie wegen des Vorsitzes in den Bunds-seßionen streitig waren, zu Davosdem Ausspruche des dritten Bundes unrer-worffen? Haben die Rechtsprecher der dreiBünde nicht zum öftern in der HerrschaftMapenfeld die obwaltenden Streitigkeitendurchs Recht entschieden? Haben nicht >448die Malanser und Jennifer ihre Streitig-keiten mit denen Mayenfeldern durch denAussvruch eines Ausländers Peters vonGriffensee, der Obmann war, und 1482,da es Johann Abt von Pfeffers war, geendi-get? Es könnten noch viele andere Fälleangeführet werden. Wir nehmen nun denuten Artikel für die Hand. Man mußaber vorher wissen, daß in dem raten Ar-tikel war beschlossen worden, „ daß manjederman soll lassen blyben by sinen rechtenvnd Fryheiten mit gutem thrüwen ohne allegeferd: „ wie wir diesen Artikel schon vor-her angeführet haben. Der ute aber ver-ordnet: „ wer auch fach, daß die obge-

melten