Band 
[Zweite Forsetzung.]
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642 Geschichte des Lündnerlandes.

7—mmgett zum gemeinschaftlichen Wohl -es

t§4Z Staates zu machen, aber niemanden seineRechte, Vorzüge und Privilegien zu verle-tzen, denn die Beobachtung derselben ist indenen Bundsbriefen und anderen Verordnun-gen jederzeit als unverletzlich mit einem Eid-schwure bestätiget worden.

Die Hochgericht er lassen ein neuesInsiegel stechen.

Die nun triumpbirenden Hochgrichterliessen ein nach dem Model des alten isizgestochenen/ neues Insiegel stechen, da vondem Anfange des Bundes bis auf diesesJahr die Briefe Und alle öffentliche Urkun-den jedesmal mit dem Angebohrnen Pet-schafte des Landammann von Davos, alsHaupt des Bundes, waren versiegelt unddas Bundssiegel auch hernach jederzeit inden Handen des Landammann von Davos,wie es recht und billig war, war gelassenworden. Sie nahmen das Muster aus ei-nem alten geschriebenen und damit besiegel-ten Blatte, doch wurde es nicht so feinausgearbeitet. Ihrem vermeinten Bunds-weibel liessen sie ernen himmelblauen undwachsgelben Mantel machen, wie sich derLandweibel von Davos jederzeit eines sol-chen bedienet hatte.