676 Geschichte des BnrHnerlanves.'
fters, (Losnobiana) Castels, (Laüren-i^644/, 1i8) Gchicrsch und Gcewis (^cerienüs„ L t.8Lupr3iensi8) im Brettigöu, nach„ dieser Ordnung der Hochgerichter ver-„ waltet werden , und die Bundslandam-„ Mannschaft soll für das erste Jahr und im,/ Namen des Rlosterser Gerichts dem er-wählten Durft Enderliir von Monsvic„ verbleiben. In dem folgenden 4ten Jah-„ re soll dieses Amt wiederum von denen„ Davosern und in denen z folgenden Jah-„ ren von denen übrigen Hochgerichter»/, des Bundes, nämlich der HcrrschaftMay--enfeld, Bellfort und Churwalden, St.„ Peter. Und Langwies im Schanfickerrhal„ bedienet werden; darauf soll wiederum„ Davos folaen und so fort an die übrigen„ Hochcmichter. Die Wahl des Bunds-„ landammanns aber soll so wie.es in dem„ Grauenbundc gewöhnlich ist, durch die„ Bothen des ganzen Bundes geschehen,„ deren aus jedem ganzen Hochgerichtezwei seyn sollen, die von der Obrigkeit„ und der Gemeinde dazu erwählet worden„ sind. Und da das Hochgericht Davos„ von keinem anderen Fürsten abhänget, so„ soll auch die Bundslendammannschaft in„ denen anderen Hochgerichten von kerner„ Obrigkeitlichen Person, Ammann (lVIini-„ ttralig) Landammann (l.3n6gmmsnu8)„ Richter (luäex) oder Landvogt (krXiec-„ ru8) der wegen seiner Bedienung einem„ anderen Geistlichen oder Weltlichen Für-