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Verhandlungen des Verfassungsrathes des Cantons Thurgau / [Thurgauischer Verfassungsrath]
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Achte Sizung Nachmittags vom 29. März.

DaS Protokoll wird verlesen und genehmigt.

H. 86. Der Nachsaz fällt in Berathung.

Mörikofer Staatsschreiber. Der Präsident des KleinenRaths soll auch eine Stimme haben, wir wollen doch 6 Stim-men, wenn wir 6 Regierungsräkhe haben; der Präsident sollder Einsichtigste sein, und der Einsichtigste sollte keine Stimmehaben? welcher Widerspruch!

Ha st er vr. Ich wünsche Aufschluß, wie es gehaltenwerden soll» wenn die Stimmen gleich bleiben. Sonst unterstüzeich den Antrag.

Präsidium. Wenn ein Mitglied mangelt, oder wennL Stimmen eine Meinung, L andere eine andere, und eineswieder eine andere haben, soll nicht der Präsident entscheiden?Wenn der Präsident eine Stimme haben soll, so muß er danneine doppelte Stimme haben.

Eder. Man sagt, wenn bei 6 Mitgliedern Z gegen 5stehen, so wäre kein Beschluß möglich allerdings bei 6Mitgliedern darf der Präsident keine Stimme haben.

Bornhauser Pfarrer Ist der Kleine Rath complet, sokann der Präsident keine Stimme haben, ist der Kleine Rathnicht complet, dann soll bei gleichen Stimmen der Präsidententscheiden.

Rauch Kreisamtmann. Aber wie soll der berührte Fallentschieden werden, wenn Z Meinungen sind^

Bach mann Quartiermeister. Wir können nicht einenPräsidenten mit doppelter Stimme haben.

Präsidium. Wie soll es bei.den Wahlen gehaltenwerden?

Eder. Sie müssen sich vereinigen.

Mörikofer Staatsschreiber. Das heißt, wenn man ankein Ziel kommt, so wird man an ein Ziel kommen müssen.