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Verhandlungen des Verfassungsrathes des Cantons Thurgau / [Thurgauischer Verfassungsrath]
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Achtzehnte Sizung vorn 14. April.

Das Protokoll wird verlesen und genehmigt.

Haft er I)r. Es ist der allgemeine Wunsch, daß unsereVersassungsarbeiten bald zu Ende gebracht werden mögen. Umnun aus dem geräumigen Felde der Demonstrationen und Dis-kussionen, worin wir uns so lauge bewegt haben, herauszu-kommen, schlage ich vor, die Verfassung in tötn verlesen zulassen; jedem Mitglied soll freistehen, über die Redaktioneinzelner Artikel Bemerkungen zu machen, ohne jedoch eineDiScussion über die Materie selbst zu eröffnen. Nach Verle-sung des Ganzen soll abgestimmt werden, ob die Versammlungauf den allfalligen Antrag eines Mitglieds über irgend einenbesondern Artikel wieder eintreten wolle. Die Abstimmungüber die Verfassung selbst soll durch Namenausrus geschehen.

Morell Landammann. Ich finde den Antrag ganz ver-nünftig und zwekmäßig. Man mag einige Artikel noch abge-ändert wünschen, aber Niemand wird über jeden einzelnendie Diskussion wieder eröffnen wollen.

Der Antrag wird einhellig angenommen.

Präsidium. Ich trage vorerst noch darauf an, dengestrigen Beschluß, das Matrimonielle betreffend, zurükzunehmen,oder wenigstens dahin zu modifiziren, daß die einfachen Vater-schaftsklagen und Unzuchtsvergehen vor den Zivilrichter gebrachtwerden, was in H. 1Z4 gesagt werden müßte, dagegen hin-sichtlich der Eheversprechen und Scheidungsklagen den konfessio-nellen Eollegien zu überlassen, eine zwekmäßige Organisation zutreffen, bis einst eine allgemeine Gcsezgcbung auch über diesePunkte etwas allgemein Gültiges festsezen wird.

Mit 5y Stimmen wird beschlossen, über den Gegenstandnochmahls einzutreten.

Wägelin N. R. Man weise Eheversprechcn und Ehe-scheidungen an den Kirchcnrath, und Alimrntationsklagcu andie BezirkSbehörde.