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Präsidium. Die Commission trägt an, daß die Amt»-daucr auf 5 Jahre bestimmt werde.
Der Antrag der Commission wird mit überwiegenderMehrheit angenommen, und 152 (h. 156) lautet tader:
„Er wird für 5 Jahre ernennt, und ist wieder wählbar."
ch. 151. „Er ist Vermittler in allen bürgerliche» Streitig-keiten. — Das oon ihm zu beobachtende Lei fahren wird baSEöesez bestimmen."
Die von der Commission vorgeschlagene, und mit großerMehrheit angenommene Redaktion th. 137) lautet:
„Er ist Vermittler in allen bürgerlichen Streitigkeiten."
Hinsichtlich der Attributen, so werden dieselben, so wiesie der S. l04 des Entwurfes dem Muuizivalstatthalter über-tragen hat, der nunmehr wegfallt, dem Friedensrichter über-tragen.
tz. 184- „Er führt, mit Zuzug der DezirkSkanzlci, dieNoth - und Fallimentüganlen."
Einhellig angeiiemmen. (H. 158.)
§. IL5. „Er nimmt mit Zuzug deS betreffenden OrlSvor-stehers Veslegelungen, und mit Zn^ug der Bezukskanzlei Ver-»wgcuSbeschreibtinge» und Theilungen in allen den Fallen vor,für welche solche gefezllch angeordnet sind."
Einhellig angenommen und (§. I5Y) lautet daher:
„Ebenfalls mit Zuzug des betreffenden DrtovorsteherSnimmt er Desiegelungen (Dbsignaiurc»), und iilit Zuzugder Bezirkekanz ei Vermögens .- Beschreibungen und Thei-lungen in allen den Fallen vor» für welche solche gcsestichangeordnet sind."
Z. 186. Ihm ist der NechtStricb für Schulden übertragen,nach gesezlichen Vorschriften.
Angenommen. (H. 140-)
§. 167. ,,Die Känse, Täusche, Schuldverschreiblingen,Heirathscontrakte ilird Lettewillens: Erklärungen werden beidein Präsidenten des betreffenden GemeinderaihS eingelegt, undvon diesem- vereinigt mit dein Bezirksstatthalker» gefertigt