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Viehhaltung und Viehzucht im Kanton Thurgau seit 1803 : ein Beitrag zur Geschichte und Statistik der thurg. Landwirtschaft / von A. Mühlebach
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Zuchtstiere ist somit Aufzuchts- und Handelsware.Wenn die neuerdings von Fachmännern vertreteneAnsicht 1 ), dass eine starke Benutzung die Fruchtbar-keit des Stieres erhöht, richtig wäre, so braucht unsfreilich im Thurgau nicht zu bangen!

Uber die Haltungsdauer der Stiere gibt unsTabelle X etwas Auskunft. Aus der relativ grossenAnzahl ungeschaufelter Stiere kann man schliessen,dass man früher junge Stiere wollte; in den 90er Jahrennahmen dann die ältern Tiere zu, gehen aber heutewieder zurück. Es wurden vorgeführt:

1856

67 % Unge8cliaufelte

1867

69 %

y>

1877

68 %

77

1887

76 %

77

1897

48 %

77

1904

60 %

77

Die Ausnützung der Zeugungskraft war früherjedenfalls ungenügend, weil man die spätreifem Tiereim allgemeinen zu früh der Schlachtbank überlieferte.

Die Haltung des Zuchtstiers hat, man von jehermehr oder weniger als unbequeme Last betrachtet,die man gar oft versucht hat, loszuwerden. So hattedie Herrschaft Herdern seinerzeit einen Stier undeinen Eber für die Gemeinde zu halten; auch dasGotteshaus Allerheiligen verpflichtete sich im 18. Jahr-hundert gegenüber Wagenhausen zur Haltung desGemeindestieres, wofür diese das Woiderecht aufseinem Besitz aufgeben musste (!); auf dem Guteder landwirtschaftlichen Schule in Kreuzlingen lastetedasselbe Servitut.

) Deutsche landwirtschaftliche Presse (Nr. 68, 1906).