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Viehhaltung und Viehzucht im Kanton Thurgau seit 1803 : ein Beitrag zur Geschichte und Statistik der thurg. Landwirtschaft / von A. Mühlebach
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Über die Art der gemeindlichen Zuchtstierhaltungund ihre Kosten sei liier nur weniges angeführt:Weitaus die meisten Gemeinden überlassen heute dieBeschaffung der gesetzlich vorgeschriebenen Zucht-stiere einem Zuchtstierhalter, bei dessen Bestellungleider in der Regel der Kostenpunkt die Hauptrollespielt. Das der Zucht entgegengebrachte mangel-hafte Interesse und das Bestreben der Gemeinden,möglichst billig wegzukommen, bewirkte, dass beimZuschlag in der Regel die billigste Offerte berück-sichtigt wurde. Sogar der Scliaubericht von 1901 rügtimmer noch die besonders in den Bezirken Biscliofs-zell und Münchwilen üblichen sogenannten Abstreich-steigerungen, wobei die Stiere oftum lächerlich ge-ringe Summen vergeben werden. Glücklicherweisehaben einzelne Gemeinden, und cs werden solchejährlich mehr, schon längst bedeutende Gelder fürdie Stierhaltung ausgeworfen, sei es, dass sie soge-nannte Uberprämien bewilligten oder sei es, dass sieansehnliche Haltungsentscliädigung gewährten, um zurAnschaffung guter Stiere zu ermuntern. Die Stier-haltung lässt am meisten zu wünschen übrig im hinternund obern Thurgau .

Die Entschädigung des Zuchtstierhalters beträgt jenachdem Fr. 100400 per Stier, welche Kosten meistauf die Kühe und zuchtfähigen Rinder repartiert werden.Hie und da besitzt eine Gemeinde auch LandWiesen zu dem Zwecke, seltener sind Fonds da. Entwederwird ein bestimmtes Sprunggeld erhoben (so hatNiederneunforn schon 1867 4 Fr. Sprunggeld proKuh und 3 Sprünge festgesetzt), oder man beziehteine Steuer pro weibliches Haupt.

Der leidigeOrtligeist hat vermocht, dass fast alle,auch die kleinsten Ortsgemeinden ihren eigenen Zucht-