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Kurs schon in der Oberklasse der Volksschule beginnen und sichdadurch Vorarbeiten; der dritte würde für einmal das deutsche unddas französische Sprachfach haben; aber in der obern Klasse derVolksschule würde derselbe die meisten Stunden geben, weil hierdie deutsche Sprache als Bildungsmittel und als Kenntnisfach daswichtigste und Grundlage alles übrigen Sprachunterrichts in derSpezialschule ist. 2. Die Volksschule bedürfte eines Oberlehrersund eines Unterlehrers. Der letztere wäre einzig für die Primar-schule bestimmt und hätte diejenigen, die sich zum Schulamt vor-bereiten, zu Gehilfen. Ein Musiklehrer und ein Zeichnungslehrerwäre für alle Abteilungen der Kantonsschule hinreichend; sie könntenauch noch an andern Schulen, z. B. einer Töchterschule, verwendetwerden. Für den Religionsunterricht könnten die Ortsgeistlichenherangezogen werden. Der Ort, an dem die Schule errichtet wird,hätte für das Schulgebäude und die Heizung zu sorgen. AuswärtigeZöglinge müßten, wenn sie nicht bei Lehrern die Kost fänden, inHinsicht auf Leitung ihrer Studien und Aufsicht unter die betref-fenden Lehrer gegen eine mäßige Remuneration verteilt werden,so daß für jeden ein solcher Pflegvater mit den Eltern desselbensich in Verbindung setzte. Der jährliche fixe Beitrag des Staateswürde sich ungefähr auf 5500 fl. belaufen.
2. Ansicht über die Einrichtung, den Zweck und die Aus-dehnung einer hohem Lehranstalt im Kanton Thurgau , von Re-gierungsrat J. K. Freyenmuth. Er betont die Notwendigkeit einesbessern Unterrichtes für die Söhne der vermöglichen Klassen;allein er wünscht den Kurs der Unterrichtsgegenstände zu ver-einfachen, damit nicht eines untergeordneten Bedürfnisses wegender Hauptzweck und das Hauptbedürfnis leide. Um gelehrteBildung soll es für einmal sich nicht handeln, da die Zahl derStudierenden schon zu groß, und ihre Ausbildung auf auswärtigenAnstalten leichter zu finden sei. Es fehle hingegen eine Anstaltzur Ausbildung für das gewöhnliche bürgerliche Leben der wohl-habenden Klasse der Landschaft, aus der die Gemeindevorsteherund sämtliche Beamte des Landes gewählt werden. Es sollte denHausvätern der vermöglichen Klasse auf den Dorfschaften eineErziehungsanstalt dargeboten werden, in der ihre Söhne zwei bisdrei Jahre mit geringen Kosten untergebracht und in den für dieMenschen allgemein nötigen Kenntnissen unterrichtet, hauptsächlich