III.
Von 1830 bis zur Eröffnung der Kantonsschule.
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In den ersten Dezennien des XIX. Jahrhunderts mußte derKanton Thurgau , ohne bedeutende Hülfsquellen zu besitzen, ineiner Zeit, da alles Bestehende großen Schwankungen unter-worfen war, seine ganze innere Verwaltung organisieren, wohl-tätige Anstalten gründen und die Schuleinrichtungen verbessern, umdie Stellung als selbständiger Kanton der Eidgenossenschaft würdigzu behaupten. Es ist klar, daß da, wo die Mittel knapp waren,auch die Erfolge weniger glänzend ausfallen konnten, und daßerst nach und nach mit der Erstarkung auf finanziellem Gebietgrößere Fortschritte erzielt wurden. Die Männer, welche die Ver-fassungsrevision von 1830 herbeigeführt oder sich mit ihr aus-gesöhnt hatten, übernahmen zugleich auch die Pflicht, bahnbrechendvorzugehen und die Regeneration aus der Theorie in die Tat um-zusetzen. Um das errungene politische Gut zu sichern, wurdevor allem die Hebung derjenigen Anstalten erstrebt, welche dieEntwicklung der geistigen und sittlichen Anlagen des Menschenzum Ziele hatten. „Volksbildung ist Volksbefreiung“ wurde dasLosungswort. Während von 1817—1830 das Schulwesen, nachKonfessionen getrennt unter zwei Administrationsräten stand, denendie Sorge für die Volksbildung neben ihrem kirchlichen Geschäfts-kreise zugewiesen war, also in dieser Zeit nirgends eine Einheitin den Bestrebungen erzielt werden konnte, wurde durch die neueVerfassung das gesamte Unterrichtswesen dem Erziehungsrat unter-stellt. 1 Dieser versuchte nach zwei Richtungen Verbesserungen
‘Der am 22. Juni 1831 gewählte Erziehungsrat bestand aus: PfarrerBornhauser, Diakon Pupikofer, Dekan Meyle in Tobel, Kämmerer Rogg in