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Die Landgrafschaft Thurgau vor der Revolution von 1798 / von Helene Hasenfratz
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Wigoltinger Armenordnung.

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Er versuchte, den Hausbettel gänzlich abzuschaffen. DieAlmosenspender wurden ersucht, ihre Gaben an den Armen-pfleger zu verabfolgen, der den Armen der Gemeinde darauswöchentliche Unterstützungen zukommen liess. Auf dieseWeise wurde nicht nur für die Armen am zweckmässigstengesorgt, sondern es sammelte sich ein Almosenfonds an. Alsdie Zinse desselben samt denjenigen des alten Armengutes undder inzwischen gefallenen Legate nicht nur zur Austeilungder gewöhnlichen Almosen, sondern auch zur Unterstützunganderer Hilfsbedürftiger hinreichend schienen, wurde die weitereSammlung 1780 eingestellt. 1 Neu angenommene Bürger undHintersassen hatten sich in den Armenfonds einzukaufen. DieAusteilung des Almosens fand jeweils am Donnerstag durchdazu verordnete Pfleger statt. Empfänger waren nur Er-wachsene, die vorher, sofern sie nicht durch Gebrechlichkeitund Krankheit daran verhindert waren, den an diesem Tagegehaltenen öffentlichen Gottesdienst besuchen mussten. Aus-bleiben ohne erhebliche Ursache wurde mit Entzug desWochengeldes bestraft. Betteln ausserhalb der Kirchgemeinde,Zurückbehalten der Kinder von der Schule, Müssiggang beiArbeitsfähigkeit und -gelegenheit, mutwilliges Benehmen hattenebenfalls zeitweilige Vorenthaltung des Almosens zur Folge.Während der Ernte wurde die Spende drei Wochen lang ein-gestellt, da dasErntebrot sie ersetzte. 2

Mehrere andere Kirchgemeinden folgten dem BeispieleWigoltingens nach, wie Märstetten , Weinfelden , Steckborn ,Gottlieben , Tägerwilen , Neunforn . 3

Vielenorts wurden die Armen aus den Kirchensteuernunterstützt, wobei sich Steuer- oder Säckleingüter anzuhäufenbegannen. 4 1712 hatten in Simultankirchgemeinden die Kirchen-,Spend- und Armengüter unter beide Religionsparteien verteiltwerden müssen, weshalb sie gewöhnlich für ihre Zwecke nichthinreichten. Wo nicht durch neue Fondationen dem Mangelabgeholfen war, traten etwa die regierenden Stände hilfreichein; den Reformierten öffnete Zürich seine mildreiche Hand.

1 G. Amstein, Geschichte von Wigoltingen, p. 264, 265. 2 ibid.,

p. 267. 3 Thurg. Beiträge, Heft 1, p. 60. * Vgl. Wirz I, p. 527, An-

merkung.