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Während ein frischer kräftiger Luftzug über das ganze weite Arbeits-feld der schweizerischen Industrie strich, überall neue Unternehmungslustzu Tage trat, entstund das Zollgesetz von: 20. Juni 1849. Dasselbewies den Bundesstaat von Anfang an für alle seine Bedürfnisse in ersterLinie auf die Zolleinnahmen. Der Tarif trug offenbar weit mehr fiska-lischen Charakter an sich als denjenigen eines Kampfmittels gegen dasAusland und eines künstlichen Schutzes für die Erzeugnisse der ein-heimischen Industrie. Handel und Industrie waren wohl zufrieden,daß der neue Bund den alten freihändlerischen Überlieferungen treugeblieben war.
Der Vorschlag des Bundesrates behandelte den langen theoretischenKampf zwischen Schutzzoll und Handelsfreiheit unbedingt als zu gunstendes Letztem, entschied und sprach es offen aus, daß der einzige Zweckdes neuen Zollgesetzes darin liege, durch dasselbe die Mittel zur Aus-lösung sämtlicher bisheriger Binnenzölle und zur Bestreitung der Bedürf-nisse des neuen Bundes zu erhalten. Damit hatte sich der letzte abend-ländisch europäische Staat als Verkehrsgebiet im Innern geeinigt undgegen Außen feste Schranken gezogen. Die Bevölkerung empfand dieseUmwandlung als eine wahre Wohltat. Die Erleichterung des innernVerkehrs wurde viel lebhafter gefühlt, als die nicht sehr schwere Belastungdes äußern.
Der entschiedene Bruch Englands mit dem Schutzzollsystem erschüttertedeu Glauben an die Vortrefflichkeit dieses Systems aus der ganzen Linie.Kein Land blieb aus die Länge unberührt von diesem Zug der Zeit.
Es begann die Zeit der Handelsverträge. Dem ersten Handelsvertragder Schweiz mit dem Königreich Sardinien vorn 8. Juni 1851 folgtederjenige mit Belgien , allerdings erst nach dem langen Zwischenraumvon 11 Jahren. Am 30 Juni 1864 wurde der schweizerisch -französischeHandelsvertrag unterzeichnet. Mit Dank nahm ihn der Fabrikanten- undHandelsstand entgegen, aber er war weit entfernt, aus dem Verlust oderder Öffnung des französischen Marktes eine Existenzfrage zu machen,wie dies in den Jahren 1815—1820 geschehen war. Jenes fieberhafteDrängen der frühern Zeit, jenes Guadeflehen bei einem übermütigenoder kurzsichtig eigennützigen Nachbarn, war unser Handel überhoben,seit er die ganze Welt umfaßt.
Am 13. Mai 1869 unterzeichnete man den Handelsvertrag mitDeutschland , nachdem im Dezember des vorangegangenen Jahres einsolcher mit Österreich-Ungarn von der Bundesversammlung genehmigtworden war.
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