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Die Schweiz als Industriestaat / von Dr. Emil Hofmann, Nationalrat in Frauenfeld
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Das Gewerbe forderte freie Einfuhr von Roh- und Hülfsstosfen,Ausscheidung dessen, was wir in unserm Lande fabriziren und höhereAnsätze für gewerbliche Produktion. Doch waren seine Wortführer mitihren Erfolgen nicht zufrieden. Dem Tarif von 1884 wurde nachgeredet,daß er keine wesentlichen Verbesserungen für die Gewerbe gebracht habe.Dasselbe Zeugnis bekam der Tarif von 1887, weil derselbe in seinenAnsätzen nicht weiter ging und die Roh- und Hülfsstosfe oft genau sohoch belaste wie fertige Waren und keinen Unterschied mache zwischenWaren, die vom Inland geliefert werden können und zwischen solchen,bei denen dies nicht zutreffe. Als besonders sprechende Belege hiefürwurde unter andern: angeführt, daß die von unsern Handwerkern be-nötigten vorgearbeiteten Lederbestandteile genau so viel Zoll bezahlen wiedie fertigen Lederarbeiten, Bestandteile von Instrumenten so viel als fertigeInstrumente, Eisenblech und Draht genau so viel als die Waren hieraus;während die vom Jnlande nicht gelieferten Spezialpapiere 20 Fr. zahlten,lag auf den entsprechenden Waren ein zum Teil bedeutend kleinerer Zvll.

Aber auch der Tarif von 1891 mußte den Vorwurf über sich er-gehen lassen, daß er den gewerblichen Interessen nur in ungenügenderWeise Rücksicht trage. Ihm wurde hauptsächlich zum Vorwurf gemacht,daß er die Rohstoffe zum Teil bis auf 66, des Wertes belaste, daßer nicht überall die sachgemäße Ausscheidung zwischen Halb- und Ganz-fabrikat getroffen habe, sowie daß bei fertigen Produkten häufig ein inkeinen: Verhältnis zum Wert oder der verwendeten Arbeit stehender An-satz angenommen wurde.

Auf der andern Seite wurde es als Vorzug anerkannt, daß versuchtwurde, die Zollansätze mehr an die Wertsummen anzupassen, sowie daßdie Positionen sich mehr ausscheiden als früher. Dagegen wurde getadelt,daß er das, was wir machen können und das, was wir für absehbareZeit nicht oder nicht hinreichend zu liefern vermögen, nicht immer richtigauseinander gehalten habe.

Zur Wertung dieses Urteils aus Gewerbekreisen in: allgemeinenweisen wir auf die successive Vermehrung der Tarispositionen und dieuntenstehende Zusammenstellung einer Anzahl von Tarisansätzen hin, welchedenn doch eine zum Teil recht bedeutende Steigerung ausweist.

Die Postulate der Industrie hinsichtlich des Zolltarifs haben inmancher Beziehung eine Abschwächung oder eine Änderung der Richtungerfahren, indem für eine stets wachsende Zahl von Industriezweigen dieRücksicht auf die Versorgung des Jnlandmarktes eine größere Rolle zuspielen beginnt.